IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 6. Juni 2013

Allianz Nord-Ost-West zählt auf Versprechen von Bundesrätin Leuthard

Heute Donnerstagmorgen hat der Nationalrat dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Flugverkehr zugestimmt. Die Allianz Nord-Ost-West ist enttäuscht, dass der Nationalrat den Antrag auf Rückweisung an die Kommission von Nationalrat Thomas Hardegger abgelehnt hat. Der Nationalrat hat damit die Chance nicht wahrgenommen, die offenen Fragen zu Sicherheit, Lärmverteilung und SIL-Verfahren vor der Ratifizierung durch die Schweiz zu klären. Diese Aufgabe liegt nun beim Bund und den Kantonen, welche den SIL- Prozess vorantreiben. Die Allianz Nord-Ost-West zählt auf das Versprechen von Bundesrätin Doris Leuthard, dass ihr eine faire Lösung in der Frage der Fluglärmverteilung sehr wichtig und der Süden nicht sakrosankt sei. Man werde keine Scheuklappen anziehen und eine Lösung auf partizipativem Weg finden. Zudem seien keine Kapazitätssteigerungen vorgesehen. Es gehe um den Erhalt der heutigen Kapazitäten. Die Allianz Nord-West-Ost wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die versprochene faire Fluglärmverteilung durchgesetzt wird, die Pisten nicht verlängert und die betroffenen Städte und Gemeinden miteinbezogen werden. Noch ist der Staatsvertrag von deutscher Seite zu ratifizieren.

Der Allianz Nord-Ost-West gehören Städte und Gemeinden, Region Ost, IG-Nord, IG West, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Fluglärmsolidarität, Bürgerprotest Fluglärm Hinterthurgau, Dach- verband Fluglärmschutz, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich und die AGL- Gemeinden an. Sie sind sich bezüglich Fragen der zukünftigen Fluglärmverteilung, Mitsprache und Pistenverlängerungen einig. Mit Ausnahme des weiteren Südwestens um den Flughafen ist unter dem Gesichtspunkt eines solidarischen Lösungsansatzes die Interessenslage der betroffenen Gemeinden und Regionen kongruent. Es geht darum, das historisch gewachsene, auf Rücksichtnahme und Ausgleich abzielende Miteinander von Flughafen sowie Gemeinden und Regionen weiter zu entwickeln und nicht – zwecks Privilegierung einer bestimmten Region – komplett auf den Kopf zu stellen.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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