IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Anpassungen beim Lärmschutz

Der Flughafen Zürich stellt in raumplanerischer Hinsicht ein eigentliches Konfliktpotential dar. Einerseits soll die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz durch einen interkontinentalen Flughafen mit Drehkreuzfunktion gewährleistet werden. Andererseits ist dadurch aber die Raum- und Siedlungsentwicklung der Gemeinden um den Flughafen Zürich einschneidend eingeschränkt. Die Siedlungsentwicklung wird durch die geltende Lärmschutzverordnung in ein unnötig starres Korsett gedrängt.

Lockerung der Lärmschutzverordnung wird begrüsst

Die IG-Nord setzt sich dafür ein, dass für die Zentrumsgebiete um den Flughafen Zürich bei Nichteinhaltung der Planungswerte und der für die Nachtstunden geltenden Immissionsgrenzwerte, eine Lockerung der Lärmschutzverordnung erfolgen soll. Mit einer Verschärfung der Vorschriften für Schallschutzdämpfungen an Bauten kann die Wohnqualität gesteigert werden.

Die IG-Nord unterstützt dabei die diesbezüglichen Bemühungen der Flughafengemeinden und des Kantons Zürich, beim Bund eine Revision der Lärmschutzverordnung einzuleiten. Ziel ist es, dass das einengende Korsett für Wohnnutzungen in den Zentrumsgebieten gelockert werden kann.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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