IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Bundesrat setzt sich in der Flughafenpolitik über demokratische Entscheide hinweg

Bülach, 18.09.2015: Die IG-Nord nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Bundesrat ohne Berücksichtigung der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden die Tore für Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich öffnet. Mit der Anpassung des Richtplans im Alleingang missachtet der Bundesrat frühere Entscheide des Zürcher Kantonsrats und brüskiert die hauptbetroffene Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich.

Die heute vom Bundesrat durchgesetzte Anpassung des Richtplans ermöglicht eine Verlängerung der Pisten 28 und 32, entgegen dem ausdrücklichen demokratischen Entscheid des Zürcher Kantonsrats. Zusätzlich hat der Bundesrat die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt auf eigene Faust verschoben.

Anstatt gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und Bevölkerungsteilen eine tragfähige Lösung zu suchen, missachtet der Bundesrat deren Anliegen und stellt sie vor vollendete Tatsachen. „Ein Entscheid über unsere Köpfe hinweg wird nicht zu einer Entspannung im Fluglärmstreit führen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die IG-Nord wehrt sich dezidiert gegen eine unverhältnismässige Belastung per Diktat des Bundesrats.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung