IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Flughafen treibt Nordkanalisierung eigenwillig voran

Bülach, 09.04.2015: Der Flughafen belastet die Bevölkerung im Norden weiterhin mit lärmintensiven Starts frühmorgens an den Wochenenden. Die im Juni 2014 für zwei Monate angekündigte Testphase wird damit bereits zum zweiten Mal und mindestens bis Oktober 2015 verlängert. Die IG-Nord sieht sich in der bereits bei der Ankündigung des Testbetriebs geäusserten Skepsis bestätigt und wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Kanalisierung.

Die der IG-Nord zugehörigen Gemeinden tragen als traditionelle Anflugregion schon heute einen Grossteil des Fluglärms. Seit neun Monaten fallen zudem an Wochenenden sowie an süddeutschen Feiertagen Nordstarts in den lärmsensiblen Morgenstunden an. Das sind pro Tag rund 30 zusätzliche Starts, welche deutlich spür- und hörbar sind und zu zahlreichen Unmutsäusserungen aus der Bevölkerung geführt haben. 

Die IG-Nord nimmt die erneute Verlängerung des Testbetriebs mit Befremden zur Kenntnis. „Es liegt auf der Hand, dass der Flughafen die Nordstarts schleichend vom Test- in den Normalbetrieb überführen will. Diese Absicht hat er deutlich gemacht und beantragt mit dem Betriebsreglement 2014 bereits, die nach Norden führenden Pisten offiziell für Starts vorzusehen. Von einem Testbetrieb kann somit keine Rede mehr sein“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. 

Die IG-Nord lehnt die Weiterführung des Testbetriebs und die damit verbundenen zusätzlichen Nordstarts ab und wehrt sich gegen den politisch motivierten Willen, den Fluglärm einseitig über dem Norden zu kanalisieren. Sie fordert die Rückkehr zum bisherigen Betriebsregime. Die IG-Nord wird den Testbetrieb sowie das weitere Vorgehen bezüglich des Betriebsreglements 2014 weiterhin sehr kritisch verfolgen.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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