IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Fluglärmbelastung nimmt erneut zu – IG-Nord fordert, dass Nachtflugsperre endlich eingehalten wird

Eglisau, 16.12.2016: Der heute präsentierte «Flughafenbericht 2016» der Zürcher Kantonsregierung zeigt für das Jahr 2015 erneut eine Mehrbelastung der Bevölkerung durch Fluglärm. Die gesetzlich vorgeschriebene Nachtflugsperre wird regelmässig umgangen. Die Entwicklung zeigt, dass die Regierung und der Flughafen nicht willens sind, wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.

Unter der zusätzlichen Belastung leidet vor allem die Bevölkerung im Norden des Flughafens. „Wir wehren uns dagegen, dass die Nachtflugsperre systematisch umgangen wird und immer grössere Teile der Bevölkerung durch den Fluglärm stark gestört werden“, sagt Hanspeter Lienhart.

Unter dem Deckmantel des Verspätungsabbaus wurden 2015 nach 23 Uhr rund 2200 Flugbewegungen durchgeführt. Auch die Anzahl Einzelbewilligungen für Flüge zwischen 23.30 Uhr und 6 Uhr morgens ist unverständlicherweise von 169 auf 205 angestiegen. Die IG-Nord fordert weiterhin mit Nachdruck die strikte Einhaltung der Nachtflugsperre.

Die IG-Nord nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der gesetzliche Richtwert immer deutlicher verfehlt wird: Die Übertretung liegt bereits bei rund 32 Prozent. „Die Regierung und der Flughafen haben es erneut verpasst, wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen“, stellt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord, fest.

Die Anzahl Flugbewegungen ist in den letzten Jahren stabil geblieben und lag 2015 bei rund 265’000 und damit rund 18% tiefer als im Jahr 2000. Dies zeigt erneut, dass der Bund bei der Ausarbeitung des SIL-Objektblatts von unrealistisch hohen Prognosen ausgegangen ist. Kapazitätserweiterungen und Pistenausbauten sind weiterhin nicht angezeigt. Dringend notwendig ist hingegen die Einführung von Südabflügen geradeaus zu Spitzenzeiten über Mittag, um den Verspätungsabbau während der Nachtstunden zu reduzieren.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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