IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich: Es herrscht Einigkeit

Niederhasli / Bülach, 15. Mai 2017: Die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich sind sich, trotz regional unterschiedlicher Interessen, in folgenden Forderungen einig:

  1. Nachtruhe einhalten!

    Die im Betriebsreglement vorgeschriebene Nachtruhe von 23:00-06:00 ist schon kurz genug. Der Luftfahrtbetrieb ist so zu planen, dass die Nachtruhe künftig eingehalten werden kann. Heute verkehren Flugzeuge regelmässig bis 23:30 Uhr.

  2. Lenkungswirksame Lärmgebühren erheben!

    Lenkungswirksame Lärmgebühren verlangt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. Oktober 2013. Sie sind für landende und startende Flugzeuge so festzulegen, dass die Fluggesellschaften nur die notwendigen Flüge spätabends und frühmorgens starten und landen lassen, und dazu möglichst leise Flugzeuge einsetzen. Mit dem neu beantragten, sich in Vernehmlassung befindlichen Tarif wird das nicht erreicht.

  3. Lärm reduzieren, bis er wieder im bewilligten Rahmen ist!

    Heute ist die Lärmbelastung höher als es das gültige Betriebreglement erlaubt. Dies ist vor allem wegen der lauten, spätabends startenden Flugzeuge so. Die dafür Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass der rechtsgültige Zustand wieder hergestellt wird.

Die obenstehenden Forderungen wurden einstimmig von Vertretern der folgenden Fluglärmorganisationen (Behörden- und Bürgerorganisationen) verabschiedet:

Allianz Ballungsraum Süd, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Dachverband Fluglärmschutz, Fluglärmforum Süd, Fluglärmsolidarität, IG Nord, IG West, Ikarus Erben, KLUG, Region Ost, RIGEL28!, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, Verein Flugschneise Süd-Nein, Stiftung gegen Fluglärm.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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