IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

IG-Nord – für eine gerechte Luftfahrtpolitik

Herzlich willkommen!

Die IG-Nord verfolgt kritisch die Entwicklung rund um den Flughafen Zürich-Kloten und koordiniert daraus entstehende Aktivitäten.

Sie setzt sich für die Wahrung und den Schutz der Interessen von Gemeinden und Bevölkerung im Norden des Flughafens ein.

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Die Flughafenregion ist heute eines der wertvollsten und dynamischsten Siedlungsgebiete im Kanton Zürich.

Das Rückgrat der Region bilden die hohe Siedlungsqualität, ein reges Gemeindeleben und die hervorragende Angebundenheit an die Welt durch den Flughafen.

Durch den unnötigen Ausbau des Flughafens entsteht ein unwiderruflicher Wertverlust der Grundstücke für die Menschen und Körperschaften, die unsere Region ausmachen und mit Leben füllen.

Mehr Lärmbelastungen, trotz bereits heute nicht eingehaltener Nachtruhe, stören die Bevölkerung empfindlich und senken die Attraktivität der Region - auch für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. 

Für unsere Standortattraktivität, für die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungschancen der Region braucht es ein NEIN zu den Pistenverlängerungen bei der Abstimmung vom 3. März 2024.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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