IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

IG-Nord erhebt Einsprache gegen die Änderung des Betriebsreglements und Ausweitung des Fluglärms

Eglisau, 03.10.2018: Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen drei Gesuche der Flughafen Zürich AG (FZAG). Im Zentrum der Beschwerden stehen die Forderungen nach einer gemeindeverträglichen Flughafenentwicklung und einer effektiven Berücksichtigung der Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung. Die geplante Ausweitung der von Fluglärm betroffenen Gebiete im Norden des Flughafens und zusätzliche Erleichterungen werden entschieden zurückgewiesen.

Die Einsprachen der IG-Nord richten sich gegen die Änderung des Betriebsreglements (BR17), die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen bei Nacht sowie die Anpassung des Sicherheitszonenplans. Sie wehrt sich dagegen, dass die Lärmbelastung in den Gemeinden im Norden des Flughafens, gerade in den sensiblen Randstunden, zementiert und teilweise sogar ausgebaut werden soll.

Allfällige Anpassungen der Routenführung und Pistennutzungszeiten sind so auszugestalten, dass keine zusätzlichen Gebiete von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Die einzige akzeptable Veränderung von lärmbetroffenen Gebieten wäre eine Reduktion im Vergleich zur bereits heute unzulässigen Situation. Die FZAG wird aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Lösungen zu entwickeln, die keine Überschreitung von Alarm- und Grenzwerten zur Folge haben. «Es wäre nachhaltiger, wenn die langfristige Planung und Entwicklung um den Flughafen mit den Direktbetroffenen koordiniert würde, anstatt diese mit Vorstössen zuzudecken», so Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die FZAG verunmöglicht mit einzelnen, schrittweisen Änderungen und Eingaben eine nachhaltige, planmässige Gemeindeentwicklung. «Für die Erfüllung unserer Aufgaben brauchen wir dringend eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit. Diese ist heute gerade im zentralen Bereich der Raumplanung nicht gegeben», sagt Hanspeter Lienhart. Ausserdem würden die Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung durch diese Salamitaktik deutlich erschwert.

Die IG-Nord verlangt, dass die aktuellen Rechtsgrundlagen geklärt werden, bevor die Umsetzung neuer Vorstösse seitens der FZAG geprüft wird. So stützen sich die aktuellen Gesuche teilweise auf Verfügungen und Entscheide, die Gegenstand von hängigen Beschwerden und Einspracheverfahren sind.

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Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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