IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

LUPO 2016 birgt flughafenpolitische Chancen und Risiken

Medienmitteilung der IG-Nord

LUPO 2016 birgt flughafenpolitische Chancen und Risiken

Höri, 25.02.2016: Die IG-Nord nimmt den heute vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Luftfahrtpolitik des Bundes (LUPO 2016) zur Kenntnis. Sie anerkennt den Willen, die vorhandene Infrastruktur bestmöglich zu nutzen und begrüsst, dass der Bundesrat mittelfristig von Pistenverlängerungen absieht. Skeptisch steht die IG-Nord der Kompetenzverlagerung gegenüber. Das darf nicht dazu führen, dass Kanton, Gemeinden und Bevölkerung in flughafenpolitischen Fragen einst entmachtet werden.

Die IG-Nord begrüsst den Willen des Bunderates, die vorhandene Infrastruktur am Flughafen Zürich optimal zu nutzen. Diesbezüglich liegt heute viel Potenzial brach. Darunter fallen beispielsweise die bisher politisch verhinderten Südstarts geradeaus, welche die Spitzenbelastung am Mittag signifikant entschärfen würden. Damit käme es zu weniger Verspätungen im Tagesverlauf und damit zu weniger verspäteten Flugbewegungen während der Nachtstunden, insbesondere zwischen 23.00 und 23.30 Uhr. Mehr Lärm erwächst dem Süden dadurch nicht. Diese Lösung haben indes 137 Nord-, Ost- und West-Gemeinden rund um den Flughafen bereits im Sommer 2015 präsentiert.

Erfreut nimmt die IG-Nord zur Kenntnis, dass der Bundesrat mittelfristig keinen Bedarf erkennt, Pisten auszubauen. Mit Blick auf den Trend zu grösseren und voll ausgelasteten Maschinen wird das heutige Pistensystem auf lange Sicht hinaus genügen, um die Nachfrage zu decken, wenn es denn optimal genutzt wird.

Bezüglich der Nordanflüge sieht die IG-Nord keinesfalls den nicht ratifizierten Staatsvertrag 2012, sondern die heute in Kraft stehende DVO als Grundlage für eine zwischenstaatliche Vereinbarung. Im Sinne der Planungssicherheit begrüsst die IG-Nord Nachverhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Eine in beiden Ländern tragfähige Lösung gelingt aus Sicht der IG-Nord aber nur unter Einbezug der Direktbetroffenen in der Schweiz und im süddeutschen Raum.

Skeptisch steht die IG-Nord dem Vorhaben gegenüber, über den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt verbindliche Leistungs- und Kapazitätsziele festzuschreiben. Diese Kompetenzverlagerung darf nicht dazu führen, dass die Bevölkerung und die direktbetroffenen Gemeinden bei künftigen flughafenpolitischen Entscheiden übergangen werden. Vor allem müssten derartige Ziele realistische, nachfragegestützten Prognosen abbilden. Seit dem Jahr 2004 verzeichnet der Flughafen Zürich kein Wachstum der Anzahl Flüge mehr und liegt heute immer noch rund 20 % unter dem Spitzenjahr 2000.

Die IG-Nord wird die Entwicklungen beim LUPO 2016 und beim Sachplan Infrastruktur Luftfahrt weiterhin aufmerksam und kritisch verfolgen.

Medienmitteilung als pdf

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung