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Prognosen für Flughafen Zürich wurden unzureichend berechnet - Allianz N-O-W fordert neue Nachfrageprognose als Grundlage für SIL 2

Winterthur / Bülach, 26. Januar 2017: Für den Sachplan Infrastruktur Luftverkehr, Objektblatt Flughafen Zürich (SIL 2), hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum dritten Mal eine Nachfrageprognose zur Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030 durch das Büro Intraplan Consult GmbH, München, erstellen lassen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Infrastruktur- und Raumplanung am und um den Flughafen Zürich. Auffallend ist, dass alle drei Studien steile Wachstumskurven der Flugbewegungen prognostizieren, welche von der realen Entwicklung nicht annähernd erreicht wurden. Ein von der Allianz N-O-W in Auftrag gegebenes Gutachten zu diesen Prognosen stellt deren Aussagekraft in Abrede. Weil die Auswirkungen mit Blick auf die Infrastruktur- und Raumplanung von grosser Tragweite sind, fordert die Allianz N-O-W eine neue Nachfrageprognose mit adäquater Methodik als Grundlage für den SIL 2.

Bereits zum dritten Mal hat das Büro Intraplan im Jahr 2015 im Auftrag des BAZL eine Prognose für die Entwicklung der Passagierzahlen und der Flugbewegungen am Flughafen Zürich erstellt. Alle drei Nachfrageprognosen zeigen bei den Flugbewegungen ähnlich steile Aufwärtskurven – und überzeichnen die reale Entwicklung per 2015 mit 42% (Studie 2006) und 16% Abweichung (Studie 2009) innert weniger Jahre. Auch die dritte Intraplan-Prognose aus dem Jahr 2015, welche die Grundlage für den SIL 2 bildet, liegt bereits wieder deutlich über den erreichten, tatsächlichen Flugbewegungen.

170126 MM Allianz N-O-W Intraplanstudie final

In der Grafik zeigt die rote Kurve die reale Entwicklung der Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr am Flughafen Zürich 1950 bis 2015. Farbig eingefügt sind die bisherigen, offiziellen Nachfragestudien. Auffällig ist die Parallelität der drei Prognosen der Intraplan Consult GmbH. Die Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen München war im Jahr 2000 gleich hoch wie in Zürich (graue Kurve). Im Vergleich der Wachstumskurven manifestiert sich der Effekt des Verlusts einer autonomen Heimfluggesellschaft in Zürich nach dem Grounding der Swissair.

Mit Blick auf die reale Entwicklung muss die Aussagekraft der Intraplan-Prognosen als Grundlage für Planungsinstrumente, welche die Gemeinden, die Bevölkerung und den Flughafen weitreichend beeinflussen, in Frage gestellt werden.

Gutachten zu den Intraplan-Prognosen zeigen methodische Defizite auf
Weil die Entwicklung der Flugbewegungen in allen drei Intraplan-Prognosen signifikant überschätzt wird, beauftragte die Allianz N-O-W das Büro Oliva & Co., Zürich-Oerlikon, ein Gutachten über Qualität und Methodik der Intraplan-Studie 2015 zu erstellen. Die wichtigsten Resultate:

  • Die Vorhersagen basieren auf falschen Annahmen
    Die grosse Differenz zwischen den Prognosewerten und der realen Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Zürich ist bereits in unzweckmässigen Prognoseannahmen von Intraplan begründet.
  • Die Intraplan-Methodik ist unter wissenschaftlichen Aspekten unzureichend
    Eine realistische Nachfrageprognose ist mit der von Intraplan gewählten Methodik nicht zu erwarten. Die Methodik ist in der Theorie nicht wissenschaftlich nachvollziehbar und die Resultate wurden von der Realität bereits zwei Mal signifikant widerlegt.
  • Die Intraplan-Prognose blendet den Markt aus
    Die Luftfahrt ist ein komplexes System. Um dieses abzubilden, braucht es ein Marktmodell. Intraplan nimmt als Grundlage für die Berechnungen lediglich vorhandene Passagierströme von und nach dem Flughafen Zürich aus dem Jahr 2013 und rechnet diese linear und ohne systematische Antizipation von ökonomischen, politischen oder umweltbezogenen Triebkräften und Gegenkräften auf die Jahre 2020 und 2030 hoch. Für realistische Prognosen ist dieses Vorgehen ungeeignet.

Bereits 2014 hat die Technische Universität Chemnitz in einer Studie festgestellt, dass Intraplans Prognosen der Bewegungszahlen weit weg von der Realität liegen. Intraplan sei nicht in der Lage, mit ihren Modellen Strategiewechsel der Luftfahrtgesellschaften wie beispielsweise Flottenerneuerungen, Neupositionierungen am Markt oder gar ein Grounding abzubilden.

Allianz N-O-W fordert eine neue, wissenschaftlich haltbare Prognose
Die Gutachten bestätigen die Zweifel an der Prognose der Flugbewegungen am Flughafen Zürich. Da diese der Luftfahrtplanung des Bundes, dem SIL 2, zugrunde gelegt wird, hat sie beträchtliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Infrastruktur und Raumplanung am und um den Flughafen Zürich. Die Allianz N-O-W ist sich bewusst, dass die Entwicklung der Flugbewegungen nicht einfach vorauszusagen ist und jede Prognose Abweichungen von der Realität aufweisen kann. Gerade im Wissen darum fordert die Allianz N-O-W den Bund auf, die Intraplan Studie 2015 zu überprüfen und eine Prognose durch ein anderes Büro mit adäquater Methodik erstellen zu lassen.

Medienmitteilung als PDF

Gutachten Büro Oliva & Co. GmbH (2016)

Studie "Fehlprognosen im Luftverkehr", TU Chemnitz (2014)

 
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Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
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Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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