IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 9.12.2010

Regierung spricht zwar vom Volksentscheid, politisiert aber an der Bevölkerung vorbei

Bülach, 9.12.2010: Der Zürcher Regierungsrat begrüsst in seiner heute beim Bund eingereichten Stellungnahme zum SIL-Objektblatt alle drei aus dem Koordinationsprozess hervorgegangenen Betriebsvarianten, also auch die Variante J opt, welche Pistenverlängerungen für den Nord- und Ostbetrieb vorsieht. Selbst wenn dies „mit einigen Vorbehalten“ und mit Hinweis auf die Volksabstimmung über die Behördeninitiative „Keine Neu- und Ausbauten von Pisten“ geschieht, zeugt diese Haltung von wenig Sensibilität gegenüber der gesamten Flughafenregion sowie gegenüber einer Mehrheit des Kantonsrates, welche Pistenverlängerungen dezidiert ablehnen.

Vor rund einem Monat hat der ZFI Bericht einmal mehr klargemacht, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton Zürich vom Fluglärm belästigt werden. Schon damals sandte die Zürcher Kantonsregierung mit ihrer überschwänglichen, ohne Hinweis auf beeinflussende Faktoren formulierten Zusammenfassung des Berichts ein falsches Signal aus. Mit ihrem Bekenntnis zu weiteren Pistenausbauten begeht sie diesen Fehler innert weniger Wochen un schon zum zweiten Mal.

„Es ist zwar begrüssenswert, dass sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund entschieden für die im vergangenen Sommer eingeführte siebenstündige Nachtruhe einsetzt, gleichzeitig aber absolut unverständlich, wieso er sich nicht ebenso entschieden gegen die Variante J opt mit den umstrittenen Pistenverlängerungen ausspricht“, betont Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Der Zürcher Kantonsrat hatte sich im Februar 2009 deutlich für einen Pistenausbau-Stopp ausgesprochen und der lärmgeplagten Flughafenregion damit den Rücken gestärkt. Weshalb der Regierungsrat die Verantwortung für den Schutz der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner mit seiner heute präsentierten Stellungnahme zum SIL-Objektblatt einmal mehr an die betroffenen Gemeinden delegiert, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. „Durch ein klares Bekenntnis zu einem Pistenausbaustopp entstünde endlich ein klares Lärmkorsett für den Flughafen und nicht bloss Planungskorsette für die Gemeinden“, ergänzt Lienhart.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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