IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 3.12.2012

ZFI-Monitoringwert hebt zum dritten Mal ab

Bülach, 03.12.2012: Der ZFI steigt und steigt. Gemäss dem Zürcher Regierungsrat wurden 2011 durchschnittlich 53'704 Personen pro Tag stark vom Fluglärm belästigt. Das sind 6 Prozent mehr als 2010, und bereits damals wurde der vom Regierungsrat festgelegte ZFI-Richtwert um 4‘000 Personen überschritten. Die von der Regierung vorgestellten Massnahmen haben die erhoffte Wirkung verfehlt.

Der heute vom Zürcher Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker vorgestellte ZFI-Bericht ist ernüchternd. Der ZFI-Richtwert von maximal 47‘000 Personen wurde erneut übertroffen. Die Fluglärmbelastung hat sich im Vergleich zur Vorperiode sogar um 6 Prozent verstärkt.

Der Bericht zeigt auf, dass der Anstieg des ZFI einerseits mit dem Bevölkerungswachstum, andererseits aber auch mit der höheren Anzahl Flugbewegungen zusammenhängt. Ausserdem macht er deutlich, dass die vom Regierungsrat präsentierten Massnahmen die Fluglärmbelastung bisher noch nicht reduzieren konnten. Darüber hinaus bestehen auch im Zusammenhang mit dem zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelten Staatsvertrag Unsicherheiten, welche die Bevölkerung rund um den Flughafen noch zusätzlich belasten könnten.

Mehr Fluglärm ist nicht zumutbar. Die IG-Nord fordert daher, dass der Flughafen auf kapazitätsfördernde Massnahmen wie Pistenverlängerungen verzichtet und die Flugbewegungen in den Nachtstunden weiter reduziert.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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