IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Lärmbulletins der IG-Nord

Lärmbulletins

Am Flughafen Zürich gilt eine Nachtflugsperre. Flugzeuge dürfen zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Starten und Landen. Bis spätestens 23.30 Uhr kann der Flughafen Verspätungen abbauen.

In Notfällen darf der Flughafen Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilen. Dies ist beispielsweise bei Ambulanzflügen oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen der Fall. Er muss jedoch seinen Flugplan noch konsequenter auf die regulären Betriebszeiten ausrichten.

Flugbewegungen während den Nachtsperrzeiten werden häufig über den Norden geführt. Die IG-Nord wehrt sich gegen eine zunehmende Durchlöcherung der Nachtflugsperre und interveniert bei einer systematischen Verletzung der Nachtsperrzeiten.

Wieviele Flüge während der Nachtflugsperre stattfinden, weist der Flughafen Zürich in seinen monatlichen Lärmbulletins aus.

 

Lärmbulletins des Flughafens Zürich

September 2024

August 2024

Juli 2024

Juni 2024

Mai 2024

April 2024

März 2024

Februar 2024

Januar 2024

Dezember 2023

November 2023

Oktober 2023

September 2023

August 2023

Juli 2023

Juni 2023

Mai 2023

April 2023

März 2023

Februar 2023

Januar 2023

 
2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)

2024
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2024
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung