Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden bis 9 Uhr.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Flughafen Zürich verlangen zur Umsetzung des Staatsvertrages die Verlängerung der Pisten 28 und 34. Die Flugbewegungen sollen über dem Norden, Westen und Osten kanalisiert werden.
Unserer Bevölkerung bürdet der Staatsvertrag eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen mindestens 20‘000 zusätzliche Flugbewegungen über unserem Gebiet zu erwarten sind.
Die Absicht zu Pistenverlängerungen fusst ausschliesslich auf einer Wachstumsstrategie. Sie sind weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich. Das bestehende Pistensystem lässt gut 350‘000 Flüge pro Jahr zu. Mit heute gut 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr genügt die Gesamtkapazität noch für einen langen Zeithorizont.
Pistenverlängerungen schränken die Gemeinden aufgrund der raumplanerischen Auswirkungen zusätzlich in ihrer baulichen Entwicklung ein. Die dafür notwendigen Investitionskosten wären enorm und liessen sich nur mit einer Kapazitätssteigerung rechtfertigen. Das wollen wir nicht! Wir werden uns gegen allfällige Pläne wehren. Über einen Pistenausbau hat immer noch das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort!
Die Mehrbelastungen durch den Staatsvertrag können nicht alleine von den Nord- und Ostregionen getragen werden. Diese Gemeinden und Städte tragen schon heute die Hauptlast des Fluglärms. Wir fordern daher zusammen mit den West- und Ostgemeinden die Realisierung der Variante Rotation. Es ist nicht hinnehmbar, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird. Nur so kann die Akzeptanz trotz der Mehrbelastung in den betroffenen Gemeinden und Städten erhalten werden.
Bei der Diskussion, wie die zusätzlichen mindestens 20‘000 Flüge pro Jahr verteilt werden sollen, verlangen wir den Einbezug der betroffenen Gemeinden. Wir sind es, welche umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm haben und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind.
Das scheint weder aus Berner noch aus Zürcher Sicht erwünscht zu sein. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes soll jedenfalls die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung bei Flughafenfragen massiv eingeschränkt werden.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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