Im Rahmen des sogenannten Sachplans Infrastuktur Luftfahrt werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf dem Flughafen Zürich für die nächsten Jahrzehnte verbindlich festgelegt. Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat Auswirkungen auf den laufenden SIL-Prozess.
Die Ausdehnung der Flugsperrzeiten über deutsches Gebiet an den Wochentagen zwischen 18 und 6.30 Uhr und an den Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr bedeutet, dass mindestens 20‘000 Anflüge zusätzlich über Schweizer Gebiet erfolgen müssen. Noch nicht bekannt sind die Veränderungen der Lärmwertkurven aufgrund der vom Bund und Flughafen verlangten Verlängerungen der Pisten 28 und 34. Obwohl die IG-Nord-Gemeinden direkt betroffen sind, wurden sie bisher nicht zur Anhörung eingeladen!
Die IG-Nord-Gemeinden haben sich entschieden, sich mittels eines rechtlichen Gesuches beim BAZL Gehör zu verschaffen. Die Umsetzung des Staatsvertrages darf nicht über die Köpfe der lärmbetroffenen Gemeinden hinweg geführt werden.Die Möglichkeit einer sinnvollen Siedlungsentwicklung muss garantiert sein und die Wohnqualität erhalten bleiben. Darauf hat das SIL-Objektblatt Rücksicht zu nehmen.
Die Absicht vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und vom Flughafen Zürich für Pistenverlängerungen zielt auf eine Wachstumsstrategie ab. Das heutige Pistensystem lässt gut 350‘000 Flugbewegungen pro Jahr zu.
Pistenverlängerungen sind weder betrieblich notwendig noch für die Umsetzung des Staatsvertrages erforderlich. Mit heute 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr ist die Kapazitätsgrenze noch lange nicht erreicht!
Für einen leistungsfähigen Flughafen Zürich ist die maximale Bewegungszahl zur Bewältigung der Hub-Spitze entscheidend. Die IG-Nord verlangt, dass während diesen Spitzenzeiten das Abflugverfahren „straight out 16“ – Geradeausstarts über den Süden – in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden soll. Dieses Verfahren würde auch die Sicherheit im Flugbetrieb steigern. Damit ist dem Betrieb mehr gedient als mit teuren und unnötigen Ausbauten am Pistensystem.
Bereits heute haben die Nordgemeinden einen erheblichen Teil der Lärmimmissionen des Flughafens Zürich zu tragen. Es steht fest, dass durch die neu zu verteilenden 20‘000 Landeanflüge die Nordgemeinden mit vermehrten Landungen und vor allem Starts zusätzlich belastet werden. Die IG-Nord fordert daher eine möglichst faire Verteilung der Flugbewegungen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Süden nicht einfach weiter aus politischen Gründen vom SIL-Prozess ausgeblendet werden!
Obwohl mit gekrümmten Nordanflugverfahren keine Kapazitätserhöhung erzielt werden kann, wollen Bund und der Kanton Zürich die gekrümmten Nordanflüge aus West- oder Ostrichtung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Staatsvertrages einführen. Ihnen geht es vor allem um eine Entlastung des Südens. Die IG-Nord steht der Einführung mit grosser Skepsis gegenüber. Auch Fachleute und Piloten lehnen die gekrümmten Nordanflüge aus Machbarkeits- und Sicherheitsgründen ab. Sollten gekrümmte Nordanflüge realisiert werden, so verlangt die IG-Nord eine entsprechende Reduktion bei den Starts.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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