IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Besorgnis erregender Anstieg des ZFI-Monitoringwerts

Bülach, 28.11.2013: Der ZFI hat erneut kräftig zugelegt. Wie der Regierungsrat heute präsentierte, wurden 2012 knapp 59‘000 Personen starkem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl liegt deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert von 47‘000 Personen. Besorgnis erregend ist der Trend: Nachdem bereits für das Berichtsjahr 2012 ein Zuwachs von 6 Prozent ausgewiesen werden musste, steigt der ZFI dieses Jahr um 9 Prozent - obwohl die Flugbewegungen um 3,2 Prozent rückläufig waren.

Die Ursachen für den signifikanten Anstieg sind klar. Treibend wirken hauptsächlich die Flüge ab 22.00 Uhr. Die Zahl der Flüge zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie während des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr hat markant zugenommen. Während des Tages blieben die Werte relativ stabil und auch das Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion hat den ZFI kaum beeinflusst.

Die Regierung hat gemeinsam mit der Swiss zwei Massnahmen präsentiert, welche den ZFI-Monitoringwert absenken sollen. Erstens wurde im März 2012 das Förderprogramm „Wohnqualität Flughafenregion“ gestartet, welches Anreize für lärmoptimierte Sanierungen schaffen soll. Die IG-Nord begrüsst dieses Programm und anerkennt seine Bedeutung für die Siedlungsentwicklung in der Region. Zweitens hat die Swiss lärmeffizientere Flugzeuge präsentiert, welche ab 2015 im Einsatz stehen sollen.

Technologische Entwicklungen haben durchaus das Potenzial, den Flugbetrieb in Sachen Lärm sowie klimatisch zu optimieren. Sie lösen das gegenwärtige Hauptproblem für den ZFI-Anstieg aber nicht. „Der Flughafen und die Swiss stehen in der Verantwortung, den Betrieb in den Nachtstunden nachhaltiger und mit Blick auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu planen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Derzeit ist die letzte Betriebsstunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr chronisch überlastet, was zu einem systematischen Verspätungsabbau führt.

Die IG-Nord setzt sich weiterhin für eine konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre ein.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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