IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Flughafen Zürich treibt Lärmkanalisierung im Norden ungebremst voran

Eglisau, 17.05.2018: Mit der heute vom BAZL erteilten Teilgenehmigung für das Betriebsreglement 2014 der Flughafen Zürich AG wird der Fluglärm spätabends verstärkt im Norden kanalisiert. Die Belastung der Bevölkerung wird künftig durch noch mehr Starts von schweren Maschinen nach Norden und tiefere Flugrouten gerade in den lärmsensiblen Nachtstunden spürbar zunehmen.

Die Anpassungen im Betriebsreglement 2014 gehen vollumfänglich auf Kosten der Gemeinden im Norden des Flughafens. Neu werden zusätzliche Starts von schweren Flugzeugen am späten Abend von der Piste 32 die Bevölkerung beeinträchtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese bereits auf tiefer Flughöhe über die nördlichen Gebiete abbiegen werden, was zu einer grossflächigen Mehrbelastung durch Fluglärm führen wird. Damit wird die ohnehin schon ausgeprägte Nordausrichtung zusätzlich akzentuiert.

Die IG-Nord steht Massnahmen zum Verspätungsabbau grundsätzlich positiv gegenüber. «Wir wehren uns aber dagegen, dass erneut dem Norden die ganze Last aufgezwungen wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die Gemeinden im Norden verlangen eine solidarische und gerechte Verteilung des Fluglärms und kritisieren, dass das Betriebsreglement 2014 ganz offensichtlich die politische Forderung zur Entlastung des Südens aufnimmt.

Die IG-Nord wird sich mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung wehren und prüft einen Weiterzug des Entscheids des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht.

Medienmitteilung als PDF

 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch