Eglisau, 16.12.2016: Der heute präsentierte «Flughafenbericht 2016» der Zürcher Kantonsregierung zeigt für das Jahr 2015 erneut eine Mehrbelastung der Bevölkerung durch Fluglärm. Die gesetzlich vorgeschriebene Nachtflugsperre wird regelmässig umgangen. Die Entwicklung zeigt, dass die Regierung und der Flughafen nicht willens sind, wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.
Unter der zusätzlichen Belastung leidet vor allem die Bevölkerung im Norden des Flughafens. „Wir wehren uns dagegen, dass die Nachtflugsperre systematisch umgangen wird und immer grössere Teile der Bevölkerung durch den Fluglärm stark gestört werden“, sagt Hanspeter Lienhart.
Unter dem Deckmantel des Verspätungsabbaus wurden 2015 nach 23 Uhr rund 2200 Flugbewegungen durchgeführt. Auch die Anzahl Einzelbewilligungen für Flüge zwischen 23.30 Uhr und 6 Uhr morgens ist unverständlicherweise von 169 auf 205 angestiegen. Die IG-Nord fordert weiterhin mit Nachdruck die strikte Einhaltung der Nachtflugsperre.
Die IG-Nord nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der gesetzliche Richtwert immer deutlicher verfehlt wird: Die Übertretung liegt bereits bei rund 32 Prozent. „Die Regierung und der Flughafen haben es erneut verpasst, wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen“, stellt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord, fest.
Die Anzahl Flugbewegungen ist in den letzten Jahren stabil geblieben und lag 2015 bei rund 265’000 und damit rund 18% tiefer als im Jahr 2000. Dies zeigt erneut, dass der Bund bei der Ausarbeitung des SIL-Objektblatts von unrealistisch hohen Prognosen ausgegangen ist. Kapazitätserweiterungen und Pistenausbauten sind weiterhin nicht angezeigt. Dringend notwendig ist hingegen die Einführung von Südabflügen geradeaus zu Spitzenzeiten über Mittag, um den Verspätungsabbau während der Nachtstunden zu reduzieren.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch