IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich: Es herrscht Einigkeit

Niederhasli / Bülach, 15. Mai 2017: Die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich sind sich, trotz regional unterschiedlicher Interessen, in folgenden Forderungen einig:

  1. Nachtruhe einhalten!

    Die im Betriebsreglement vorgeschriebene Nachtruhe von 23:00-06:00 ist schon kurz genug. Der Luftfahrtbetrieb ist so zu planen, dass die Nachtruhe künftig eingehalten werden kann. Heute verkehren Flugzeuge regelmässig bis 23:30 Uhr.

  2. Lenkungswirksame Lärmgebühren erheben!

    Lenkungswirksame Lärmgebühren verlangt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. Oktober 2013. Sie sind für landende und startende Flugzeuge so festzulegen, dass die Fluggesellschaften nur die notwendigen Flüge spätabends und frühmorgens starten und landen lassen, und dazu möglichst leise Flugzeuge einsetzen. Mit dem neu beantragten, sich in Vernehmlassung befindlichen Tarif wird das nicht erreicht.

  3. Lärm reduzieren, bis er wieder im bewilligten Rahmen ist!

    Heute ist die Lärmbelastung höher als es das gültige Betriebreglement erlaubt. Dies ist vor allem wegen der lauten, spätabends startenden Flugzeuge so. Die dafür Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass der rechtsgültige Zustand wieder hergestellt wird.

Die obenstehenden Forderungen wurden einstimmig von Vertretern der folgenden Fluglärmorganisationen (Behörden- und Bürgerorganisationen) verabschiedet:

Allianz Ballungsraum Süd, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Dachverband Fluglärmschutz, Fluglärmforum Süd, Fluglärmsolidarität, IG Nord, IG West, Ikarus Erben, KLUG, Region Ost, RIGEL28!, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, Verein Flugschneise Süd-Nein, Stiftung gegen Fluglärm.

Medienmitteilung als PDF

 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

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