IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 20.8.2010

IG-Nord wehrt sich gegen ungerechtes SIL-Objektblatt

Bülach, 20.08.2010 – Der Bund hat den Entwurf des SIL-Objektblatts publiziert und zur öffentlichen Anhörung aufgelegt. Erwartungsgemäss enthält das Objektblatt nichts Neues sondern bringt einmal mehr die Begünstigung des Flughafens zu Lasten der Gemeinden zum Ausdruck. Die IG-Nord wird ihre Forderungen auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit Nachdruck vertreten und weiterhin für eine gerechte Luftfahrtpolitik kämpfen.

Nach endlosen Debatten liegt der Entwurf des SIL-Objektblatts vor. Grundlage dafür bilden trotz langjähriger und vehementer Proteste der Gemeinden sowie der Wohnbevölkerung die Betriebsvarianten „E DVO“, „E Optimiert“ und „J Optimiert“. Die einseitige Berücksichtigung der Interessen des Flughafens findet eine unrühmliche Fortsetzung.

Im Rahmen der Anhörung steht es den betroffenen Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern offen, zum SIL-Objektblatt bis zum 29. Oktober 2010 Stellung zu beziehen. Die IG-Nord prüft derzeit das Objektblatt im Detail und wird für die Gemeinden Stellungnahmen erarbeiten. „Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger motivieren, ihre Rechte wahrzunehmen, an der Anhörung teilzunehmen und dadurch ein deutliches Signal für eine gerechte Luftfahrtpolitik zu setzen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die IG-Nord erarbeitet derzeit eine Vorlage, die als Grundlage für die Stellungnahme von Privatpersonen verwendet werden kann. Die Vorlage wird in Kürze auf www.ignord.ch angeboten.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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