IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Keine Lärmkanalisierung im Norden

Bülach, 18.06.2014: Der Flughafen Zürich richtet in den nächsten zwei Monaten am Wochenende während der Sperrzeiten über Deutschland sämtliche Starts unabhängig vom Flugziel ausschliesslich nach Norden aus. Unter dem Vorwand eines Testbetriebs aus Sicherheitsgründen werden dadurch zusätzliche Flugbewegungen in den lärmsensiblen Randstunden von 7 bis 9 Uhr über den Norden gelenkt. Die Gemeinden im Norden des Flughafens tragen als traditionelle Anflugregion schon heute einen Grossteil des Fluglärms und wehren sich gegen eine weitere Kanalisierung.


Die IG-Nord hat am Freitag, 13. Juni, via Communiqué erfahren, dass der Flughafen per sofort eine zweimonatige Testphase einführt, während der am Wochenende innerhalb der Sperrzeiten alle Flugzeuge nach Norden abheben werden. „Es erstaunt mich, dass uns der Flughafen nicht vorgängig informiert hat. Denn der Testbetrieb bringt eine erhebliche Mehrbelastung für die Gemeinden im Norden mit sich“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. 

Die zusätzlichen Nordstarts haben es in sich. Zwischen 7 und 9 Uhr werden am Wochenende künftig alle Flugzeuge Richtung Norden starten. Das sind am Samstag und am Sonntag je rund 30 zusätzliche lärmintensive Flugbewegungen in den sensiblen Randstunden. Der Norden trägt heute schon die Hauptlasten des Flughafens. „Der Bevölkerung im Norden des Flughafens wurde am ersten Testwochenende bereits vor Augen geführt, was es heisst, den Fluglärm zu kanalisieren. Die IG-Nord wird sich mit aller Kraft gegen eine schrittweise Überführung vom Test- in den Normalbetrieb wehren“, so Lienhart.

Mit der Beschränkung auf eine Achse gibt der Flughafen benötigte Kapazitäten Preis, wie er gemäss Mitteilung selber zugesteht. Das wirft Fragen auf. Denn ein einachsiger Betrieb kann langfristig auf einer Piste nicht bewältigt werden. „Zwar hat das BAZL das Konzept der Parallelpisten versenkt, vielleicht hat der Flughafen seine diesbezüglichen Pläne noch nicht begraben“, sagt Lienhart.

Die IG-Nord wird den Testbetrieb weiterhin kritisch verfolgen.

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2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

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