IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Nachtflüge treiben Lärmbelastung in die Höhe: IG-Nord fordert griffige Lärmgebühren und Einhaltung der Nachtflugsperre

Eglisau, 1.12.2017: Der heute von der Zürcher Kantonsregierung vorgestellte «Flughafenbericht 2017» weist wiederum eine Verschlechterung der Lärmsituation für die Bevölkerung um den Flughafen Zürich aus. Die IG-Nord fordert mit Nachdruck die Umsetzung wirkungsvoller Lärmgebühren und die konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre.

Die durch den Zürcher Fluglärmindex ZFI gemessene Zahl der durch Fluglärm stark gestörten Personen hat im Jahr 2016 wieder deutlich zugenommen. Insbesondere die Bevölkerung im Norden des Flughafens leidet seit Jahren stark unter der steigenden Lärmbelastung. «Namentlich die Zunahme der Flugbewegungen in den sensiblen Nachtstunden ist für die Bevölkerung untragbar», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die IG-Nord wehrt sich dezidiert dagegen, dass die Nachtflugsperre unter dem Vorwand des Verspätungsabbaus systematisch umgangen wird. Der Bericht zeigt, dass immer mehr Flugbewegungen in den besonders lärmsensiblen Nachtstunden angesetzt werden. Die zahlreichen verspäteten Starts in Richtung Norden führten konstant zu einer massiven Überschreitung der Lärmgrenze. Im Jahr 2016 ist die Zahl der Flüge nach 23 Uhr auf über 2300 angestiegen, was vermehrt negative Reaktionen aus der betroffenen Bevölkerung nach sich zog.

Der ZFI-Richtwert von 47'000 Personen wird nun bereits um über 17’000 Personen oder 35% überschritten. Für die IG-Nord ist klar, dass dieser Entwicklung entgegengewirkt werden muss. «Kanton und Flughafen müssen endlich griffige Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Dazu gehören lenkungswirksame Lärmgebühren und die konsequente Durchsetzung der Nachtflugsperre», sagt Hanspeter Lienhart.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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