IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 13.4.2011

Nachtruhe ist noch verbesserbar

Bülach, 13.04.2011– Die IG-Nord nimmt die Ergebnisse der Monitoring-Gruppe zur neuen Nachtflugsperre zur Kenntnis. Die Gruppe attestiert dem Flughafen, die im Sommer 2010 eingeführte Verlängerung der Nachtruhe eingehalten zu haben. Die IG-Nord nimmt den Flugbetrieb differenzierter wahr.

Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine um eine Stunde verlängerte Nachtflugsperre. Neu dürfen Flugzeuge zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Starten und Landen. Bis spätestens 23.30 Uhr kann der Flughafen Verspätungen abbauen.

In Notfällen darf der Flughafen Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilen. Dies ist beispielsweise bei Ambulanzflügen oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen der Fall.

Unter Federführung des BAZL hat eine Monitoring-Gruppe die Einhaltung der neuen Nachtflugregelung während dem Winterflugplan (31. Oktober bis 26. März) untersucht. In dieser Zeit ist es insgesamt zu 134 Flügen nach 23.30 Uhr gekommen. Davon sind 113 alleine im Dezember angefallen.

Die IG-Nord begrüsst es, dass die Nachtflugsperre grundsätzlich eingehalten wird. 113 Übertretungen in einem Monat sind aber zu viel, auch wenn die Witterungsverhältnisse im Dezember äusserst schwierig waren.

„Es ist klar, dass ausserordentlich schlechtes Wetter zu Verspätungen führt. Dagegen wehren wir uns auch nicht. Der Flughafen sollte aber das Witterungsrisiko noch besser kalkulieren und seinen Flugplan entsprechend anpassen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die Bevölkerung im Norden ist besonders von den Nachtflügen betroffen, da Starts und Landungen nach 23.30 Uhr meistens über den Norden geführt werden.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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