IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 28. Mai 2013

Norden, Osten und Westen um den Flughafen Zürich sind sich einig: Kein Ja zum Staatsvertrag ohne Zusicherung einer fairen Flugverteilung!

Am nächsten Mittwoch, 5. Juni 2013, entscheidet der Nationalrat in der Sommersession über die Ratifizierung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Flugverkehr. Die Allianz Nord-Ost-West hat dem Nationalrat eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben. Unterzeichnet haben diese Städte und Gemeinden, Region Ost, IG-Nord, IG West, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Fluglärmsolidarität, Bürgerprotest Fluglärm Hinterthurgau, Dachverband Fluglärmschutz, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich und die AGLGemeinden.
Die Allianz Nord-Ost-West ist sich einig, dass es vor der Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Schweiz einen Zusatzbericht braucht mit folgenden Zusicherungen:
  1. faire Fluglärmverteilung mittels Konzept, das den Fluglärm ausgewogen auf die vier Himmelsrichtungen verteilt (Verteilung der An- und Abflüge im Tages- und Wochenrhythmus auf den Süden, Norden, Osten und Westen, basierend auf dem historisch gewachsenen heutigen Betriebskonzept und der in Kraft stehenden DVO);
  2. keine Pistenverlängerungen, da die reale Entwicklung der Flugbewegungen (nicht zu verwechseln mit der Anzahl  Personentransporte) keinen Ausbaubedarf erkennen lässt und genügend Wachstumsreserven vorhanden sind;
  3. Einbezug der betroffenen Kantone und Gemeinden rund um den Flughafen in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte.
Der Bundesrat soll in diesem Sinne vom Nationalrat beauftragt werden, bei der Umsetzung des Staatsvertrags unter Priorisierung der Sicherheit auf eine angemessene regionale Verteilung sämtlicher Überflüge von und nach dem Flughafen Zürich zu achten.
Mit Ausnahme des weiteren Südwestens um den Flughafen ist unter dem Gesichtspunkt eines solidarischen Lösungsansatzes die Interessenslage der betroffenen Gemeinden und Regionen 2/3 AGL-Gemeinden Flughafen Zürich kongruent. Es geht darum, das historisch gewachsene, auf Rücksichtnahme und Ausgleich abzielende Miteinander von Flughafen sowie Gemeinden und Regionen weiter zu entwickeln und nicht – zwecks Privilegierung einer bestimmten Region – komplett auf den Kopf zu stellen.
 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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