Einladung zum Positionsbezug an die Süddeutschen Kommunen im Landkreis Waldshut
Veranlassung
Die von den Immissionen durch den Flughafen Zürich hauptbetroffenen Gemeinden in der Schweiz und in Süddeutschland wurden bisher nicht adäquat in die Entscheidungsfindung über die Abwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Zürich und in die Erarbeitung eines entsprechenden Staatsvertrags mit einbezogen. Die mangelnde Berücksichtigung der kommunalen Interessen führte auf Stufe Kanton und Bund (SIL-Prozess) zu unausgereiften Beschlüssen und langwierigen Blockaden zum Nachteil aller Beteiligten.
Die Gemeinden um den Flughafen sind legitimiert, die Flughafenpolitik mitzugestalten und machen diesen Anspruch geltend. Die Trägerschaft dieses Positionspapiers bündelt die Interessen der hauptbetroffenen Menschen im Norden, Osten und Westen des Flughafens über die Rheingrenze hinweg und vertritt diese nachhaltig.
Sie vertritt nachfolgende Grundhaltungen:
Lösungsparameter für den künftigen Betrieb
Die dereinst definitive Betriebsvariante soll eine genügende Leistungsfähigkeit aufweisen, um das wirtschaftliche Interesse der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich sicherstellen zu können. Sie soll auf eine maximale Verminderung der Gesamtbeschallung ausgerichtet sein. Dazu besteht ein erhebliches Optimierungspotential bei den Abflugrouten. Aus politischen Rahmenbedingungen resultierende, ökologisch und lärmtechnisch unsinnige Abflugrouten sind möglichst zu vermeiden (Left-Turn-Out-Abflüge Pisten 16 und 32 für Flüge trotz entgegengesetzter Richtung der Flugziele).
Die unterzeichnenden Gemeinden und Regionen postulieren für den Flughafen Zürich eine Flugbetriebsabwicklung auf Grundlage
Geforderte Flugbetriebsvariante
Die unterzeichnenden Gemeinden und Regionen fordern mit diesem Positionspapier die nachfolgend dargestellte Flugbetriebsvariante für die ordentliche Flugoperation.
Bei bestimmten Wetterlagen (starker Westwind, Bisenlage, Schnee etc.) kommen, wie bis anhin, situationsangepasste Betriebskonzepte zur Anwendung.
In der vorgeschlagenen Flugbetriebsvariante manifestiert sich ein fairer, betrieblich umsetzbarer Lastenausgleich zwischen allen Himmelsrichtungen und Regionen. Die geforderte Flugbetriebsvariante berücksichtigt die Interessenslage der Bevölkerung in Süddeutschland gleichermassen wie diejenige der hauptbetroffenen Gemeinden in der Schweiz.
137 Gemeinden unterstützen das Positionspapier
43 Gemeinden nördlich des Flughafens
Hüntwangen; Rafz; Schleinikon; Schöfflisdorf; Steinmaur; Will ZH; Bachenbülach; Bachs; Buchberg; Bülach; Eglisau; Glattfelden; Hochfelden; Höri; Neerach; Rüdlingen; Stadel; Wasterkingen; Weiach; Winkel.
Die Gemeinden des Gemeindeverbands ZurzibietRegio:
Baldingen; Böbikon; Böttstein; Döttingen; Endingen; Fisibach; Full-Reuenthal; Kaiserstuhl; Klingnau; Koblenz; Leibstadt; Lengnau; Leuggern; Mandach; Mellikon; Rekingen; Rietheim; Rümikon; Schneisingen; Siglistorf; Tegerfelden; Wislikofen; Bad Zurzach.
14 Gemeinden westlich des Flughafens
Buchs ZH; Boppelsen; Daellikon; Dänikon; Dielsdorf; Niederglatt; Niederhasli; Niederrohrdorf; Niederweningen; Oberglatt; Oberrohrdorf; Regensdorf; Regensberg; Rümlang.
Regio Frauenfeld:
Felben-Wellhausen; Frauenfeld; Gachnang; Herdern; Homburg; Hüttlingen; Hüttwilen; Matzingen; Müllheim; Neunforn; Pfyn; Stettfurt; Thundorf; Uesslingen-Buch; Warth-Weiningen.
Regio Wil:
Aadorf; Bettwiesen; Bichelsee-Balterswil; Braunau; Eschlikon; Fischingen; Jonschwil; Kirchberg SG; Lommis; Lütisburg; Münchwilen; Niederhelfenschwil; Oberbüren; Oberuzwil; Rickenbach TG; Sirnach; Tobel-Tägerschen; Uzwil; Wängi; Wil; Wilen; Zuzwil.
Regionalplanungsgruppe Mittelthurgau:
Affeltrangen; Amlikon-Bissegg; Berg; Birwinken; Bischofszell; Bürglen; Bussnang; Erlen; Hauptwil-Gottshaus; Hohentannen; Kradolf-Schönenberg; Märstetten; Schönholzerswilen; Sulgen; Weinfelden; Wigoltingen; Wuppenau; Zihlschlacht-Sitterdorf.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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