Bülach, 9.11.2010: Sehr marginal unterbietet der Zürcher Fluglärm Index wieder die Limite von 47'000 vom Fluglärm belästigten Personen. Ein Jahr zuvor wurde der Richtwert noch klar überschritten. Dass beim ZFI vorerst wieder alles im grünen Bereich ist, liegt vorwiegend am konjunkturbedingten Rückgang des Flugverkehrs um Zürich-Kloten. Es steht ausser Frage, dass der erneute Wirtschaftsaufschwung den Flugverkehr wieder ankurbeln wird. Dennoch setzt der Regierungsrat den Hebel einseitig bei den Gemeinden an, obwohl pragmatisch umsetzbare Lösungen zur Regulierung des Fluglärms vorliegen.
Kurz nach seiner Einführung hatte der Zürcher Fluglärm Index erstmals den Grenzwert überschritten. Bereits 2008 stieg der Monitoringwert auf 49 035 Personen. Verursacht wurde dies zu mindestens 60 Prozent durch den Flugbetrieb. Im Zuge der Wirtschaftskrise waren die Flugbewegungen 2009 rückläufig, weshalb der ZFI um fünf Prozent auf rund 46 750 stark belästigter bzw. stark gestörter Personen gefallen ist.
Die von der Regierung versprühte Euphorie wird von kurzer Dauer sein. Die Schweizer Wirtschaft ist wieder auf Kurs. Das wird sich direkt auf den Flugverkehr auswirken und den ZFI in Kürze wieder sprengen. „Es ist unverständlich, dass die Regierung diese Tatsache ignoriert und die Massnahmen zur längerfristigen Einhaltung des ZFI einseitig bei den Gemeinden ansetzt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die Regierung hält an altbekannten Konzepten fest: Kein neues Siedlungsbiet ausscheiden, bestehende Bauzonen abwerten und Bauverbote bei Alarmwertüberschreitungen verhängen. Für die Nord-Gemeinden sind diese Massnahmen nicht tragbar. Sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nordens. Neu will die Regierung auch die Hauseigentümer stärker in die Pflicht nehmen. Beispielsweise sollen Eigentümer verstärkt zu Schallschutz-Sanierungen motiviert werden. Die IG-Nord begrüsst dies, weil die Erneuerung von Wohnbauten die Wohnqualität und die Quartierentwicklung aufwerten kann. Sie fordert deshalb explizit, dass Modellvorhaben umgesetzt und deren Finanzierung sichergestellt wird. Als leere Worte nützen diese Absichten nichts.
Es wäre falsch, die Verantwortung zur Lösung des Fluglärmproblems ausschliesslich den Gemeinden und den Eigentümern zu aufzubürden. Auch der Flughafen muss seinen Beitrag leisten. Pragmatisch umsetzbare Konzepte liegen vor. „Sämtliche Regionen um den Flughafen fordern einen gesetzlich verankerten Pistenausbau-Stopp. Dadurch entstünde endlich ein klares Lärmkorsett für den Flughafen und nicht bloss Planungskorsette für die Gemeinden“, betont Lienhart.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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