IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 9.11.10

Regierung nimmt einseitig Gemeinden und Hauseigentümer in die Pflicht

Bülach, 9.11.2010: Sehr marginal unterbietet der Zürcher Fluglärm Index wieder die Limite von 47'000 vom Fluglärm belästigten Personen. Ein Jahr zuvor wurde der Richtwert noch klar überschritten. Dass beim ZFI vorerst wieder alles im grünen Bereich ist, liegt vorwiegend am konjunkturbedingten Rückgang des Flugverkehrs um Zürich-Kloten. Es steht ausser Frage, dass der erneute Wirtschaftsaufschwung den Flugverkehr wieder ankurbeln wird. Dennoch setzt der Regierungsrat den Hebel einseitig bei den Gemeinden an, obwohl pragmatisch umsetzbare Lösungen zur Regulierung des Fluglärms vorliegen.

Kurz nach seiner Einführung hatte der Zürcher Fluglärm Index erstmals den Grenzwert überschritten. Bereits 2008 stieg der Monitoringwert auf 49 035 Personen. Verursacht wurde dies zu mindestens 60 Prozent durch den Flugbetrieb. Im Zuge der Wirtschaftskrise waren die Flugbewegungen 2009 rückläufig, weshalb der ZFI um fünf Prozent auf rund 46 750 stark belästigter bzw. stark gestörter Personen gefallen ist.

Die von der Regierung versprühte Euphorie wird von kurzer Dauer sein. Die Schweizer Wirtschaft ist wieder auf Kurs. Das wird sich direkt auf den Flugverkehr auswirken und den ZFI in Kürze wieder sprengen. „Es ist unverständlich, dass die Regierung diese Tatsache ignoriert und die Massnahmen zur längerfristigen Einhaltung des ZFI einseitig bei den Gemeinden ansetzt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die Regierung hält an altbekannten Konzepten fest: Kein neues Siedlungsbiet ausscheiden, bestehende Bauzonen abwerten und Bauverbote bei Alarmwertüberschreitungen verhängen. Für die Nord-Gemeinden sind diese Massnahmen nicht tragbar. Sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nordens. Neu will die Regierung auch die Hauseigentümer stärker in die Pflicht nehmen. Beispielsweise sollen Eigentümer verstärkt zu Schallschutz-Sanierungen motiviert werden. Die IG-Nord begrüsst dies, weil die Erneuerung von Wohnbauten die Wohnqualität und die Quartierentwicklung aufwerten kann. Sie fordert deshalb explizit, dass Modellvorhaben umgesetzt und deren Finanzierung sichergestellt wird. Als leere Worte nützen diese Absichten nichts.

Es wäre falsch, die Verantwortung zur Lösung des Fluglärmproblems ausschliesslich den Gemeinden und den Eigentümern zu aufzubürden. Auch der Flughafen muss seinen Beitrag leisten. Pragmatisch umsetzbare Konzepte liegen vor. „Sämtliche Regionen um den Flughafen fordern einen gesetzlich verankerten Pistenausbau-Stopp. Dadurch entstünde endlich ein klares Lärmkorsett für den Flughafen und nicht bloss Planungskorsette für die Gemeinden“, betont Lienhart.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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