Bülach, 9.12.2010: Der Zürcher Regierungsrat begrüsst in seiner heute beim Bund eingereichten Stellungnahme zum SIL-Objektblatt alle drei aus dem Koordinationsprozess hervorgegangenen Betriebsvarianten, also auch die Variante J opt, welche Pistenverlängerungen für den Nord- und Ostbetrieb vorsieht. Selbst wenn dies „mit einigen Vorbehalten“ und mit Hinweis auf die Volksabstimmung über die Behördeninitiative „Keine Neu- und Ausbauten von Pisten“ geschieht, zeugt diese Haltung von wenig Sensibilität gegenüber der gesamten Flughafenregion sowie gegenüber einer Mehrheit des Kantonsrates, welche Pistenverlängerungen dezidiert ablehnen.
Vor rund einem Monat hat der ZFI Bericht einmal mehr klargemacht, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton Zürich vom Fluglärm belästigt werden. Schon damals sandte die Zürcher Kantonsregierung mit ihrer überschwänglichen, ohne Hinweis auf beeinflussende Faktoren formulierten Zusammenfassung des Berichts ein falsches Signal aus. Mit ihrem Bekenntnis zu weiteren Pistenausbauten begeht sie diesen Fehler innert weniger Wochen un schon zum zweiten Mal.
„Es ist zwar begrüssenswert, dass sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund entschieden für die im vergangenen Sommer eingeführte siebenstündige Nachtruhe einsetzt, gleichzeitig aber absolut unverständlich, wieso er sich nicht ebenso entschieden gegen die Variante J opt mit den umstrittenen Pistenverlängerungen ausspricht“, betont Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der Zürcher Kantonsrat hatte sich im Februar 2009 deutlich für einen Pistenausbau-Stopp ausgesprochen und der lärmgeplagten Flughafenregion damit den Rücken gestärkt. Weshalb der Regierungsrat die Verantwortung für den Schutz der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner mit seiner heute präsentierten Stellungnahme zum SIL-Objektblatt einmal mehr an die betroffenen Gemeinden delegiert, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. „Durch ein klares Bekenntnis zu einem Pistenausbaustopp entstünde endlich ein klares Lärmkorsett für den Flughafen und nicht bloss Planungskorsette für die Gemeinden“, ergänzt Lienhart.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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