Im Rahmen des sogenannten Sachplans Infrastuktur Luftfahrt werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf dem Flughafen Zürich für die nächsten Jahrzehnte verbindlich festgelegt. Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat Auswirkungen auf den laufenden SIL-Prozess.
Die Ausdehnung der Flugsperrzeiten über deutsches Gebiet an den Wochentagen zwischen 18 und 6.30 Uhr und an den Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr bedeutet, dass mindestens 20‘000 Anflüge zusätzlich über Schweizer Gebiet erfolgen müssen. Noch nicht bekannt sind die Veränderungen der Lärmwertkurven aufgrund der vom Bund und Flughafen verlangten Verlängerungen der Pisten 28 und 34. Obwohl die IG-Nord-Gemeinden direkt betroffen sind, wurden sie bisher nicht zur Anhörung eingeladen!
Die IG-Nord-Gemeinden haben sich entschieden, sich mittels eines rechtlichen Gesuches beim BAZL Gehör zu verschaffen. Die Umsetzung des Staatsvertrages darf nicht über die Köpfe der lärmbetroffenen Gemeinden hinweg geführt werden.Die Möglichkeit einer sinnvollen Siedlungsentwicklung muss garantiert sein und die Wohnqualität erhalten bleiben. Darauf hat das SIL-Objektblatt Rücksicht zu nehmen.
Die Absicht vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und vom Flughafen Zürich für Pistenverlängerungen zielt auf eine Wachstumsstrategie ab. Das heutige Pistensystem lässt gut 350‘000 Flugbewegungen pro Jahr zu.
Pistenverlängerungen sind weder betrieblich notwendig noch für die Umsetzung des Staatsvertrages erforderlich. Mit heute 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr ist die Kapazitätsgrenze noch lange nicht erreicht!
Für einen leistungsfähigen Flughafen Zürich ist die maximale Bewegungszahl zur Bewältigung der Hub-Spitze entscheidend. Die IG-Nord verlangt, dass während diesen Spitzenzeiten das Abflugverfahren „straight out 16“ – Geradeausstarts über den Süden – in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden soll. Dieses Verfahren würde auch die Sicherheit im Flugbetrieb steigern. Damit ist dem Betrieb mehr gedient als mit teuren und unnötigen Ausbauten am Pistensystem.
Bereits heute haben die Nordgemeinden einen erheblichen Teil der Lärmimmissionen des Flughafens Zürich zu tragen. Es steht fest, dass durch die neu zu verteilenden 20‘000 Landeanflüge die Nordgemeinden mit vermehrten Landungen und vor allem Starts zusätzlich belastet werden. Die IG-Nord fordert daher eine möglichst faire Verteilung der Flugbewegungen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Süden nicht einfach weiter aus politischen Gründen vom SIL-Prozess ausgeblendet werden!
Obwohl mit gekrümmten Nordanflugverfahren keine Kapazitätserhöhung erzielt werden kann, wollen Bund und der Kanton Zürich die gekrümmten Nordanflüge aus West- oder Ostrichtung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Staatsvertrages einführen. Ihnen geht es vor allem um eine Entlastung des Südens. Die IG-Nord steht der Einführung mit grosser Skepsis gegenüber. Auch Fachleute und Piloten lehnen die gekrümmten Nordanflüge aus Machbarkeits- und Sicherheitsgründen ab. Sollten gekrümmte Nordanflüge realisiert werden, so verlangt die IG-Nord eine entsprechende Reduktion bei den Starts.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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