Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden bis 9 Uhr.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Flughafen Zürich verlangen zur Umsetzung des Staatsvertrages die Verlängerung der Pisten 28 und 34. Die Flugbewegungen sollen über dem Norden, Westen und Osten kanalisiert werden.
Unserer Bevölkerung bürdet der Staatsvertrag eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen mindestens 20‘000 zusätzliche Flugbewegungen über unserem Gebiet zu erwarten sind.
Die Absicht zu Pistenverlängerungen fusst ausschliesslich auf einer Wachstumsstrategie. Sie sind weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich. Das bestehende Pistensystem lässt gut 350‘000 Flüge pro Jahr zu. Mit heute gut 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr genügt die Gesamtkapazität noch für einen langen Zeithorizont.
Pistenverlängerungen schränken die Gemeinden aufgrund der raumplanerischen Auswirkungen zusätzlich in ihrer baulichen Entwicklung ein. Die dafür notwendigen Investitionskosten wären enorm und liessen sich nur mit einer Kapazitätssteigerung rechtfertigen. Das wollen wir nicht! Wir werden uns gegen allfällige Pläne wehren. Über einen Pistenausbau hat immer noch das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort!
Die Mehrbelastungen durch den Staatsvertrag können nicht alleine von den Nord- und Ostregionen getragen werden. Diese Gemeinden und Städte tragen schon heute die Hauptlast des Fluglärms. Wir fordern daher zusammen mit den West- und Ostgemeinden die Realisierung der Variante Rotation. Es ist nicht hinnehmbar, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird. Nur so kann die Akzeptanz trotz der Mehrbelastung in den betroffenen Gemeinden und Städten erhalten werden.
Bei der Diskussion, wie die zusätzlichen mindestens 20‘000 Flüge pro Jahr verteilt werden sollen, verlangen wir den Einbezug der betroffenen Gemeinden. Wir sind es, welche umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm haben und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind.
Das scheint weder aus Berner noch aus Zürcher Sicht erwünscht zu sein. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes soll jedenfalls die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung bei Flughafenfragen massiv eingeschränkt werden.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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