IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland

Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten

Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden bis 9 Uhr.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Flughafen Zürich verlangen zur Umsetzung des Staatsvertrages die Verlängerung der Pisten 28 und 34. Die Flugbewegungen sollen über dem Norden, Westen und Osten kanalisiert werden.

Unserer Bevölkerung bürdet der Staatsvertrag eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen mindestens 20‘000 zusätzliche Flugbewegungen über unserem Gebiet zu erwarten sind.

Keine Pisten verlängern

Die Absicht zu Pistenverlängerungen fusst ausschliesslich auf einer Wachstumsstrategie. Sie sind weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich. Das bestehende Pistensystem lässt gut 350‘000 Flüge pro Jahr zu. Mit heute gut 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr genügt die Gesamtkapazität noch für einen langen Zeithorizont.

Pistenverlängerungen schränken die Gemeinden aufgrund der raumplanerischen Auswirkungen zusätzlich in ihrer baulichen Entwicklung ein. Die dafür notwendigen Investitionskosten wären enorm und liessen sich nur mit einer Kapazitätssteigerung rechtfertigen. Das wollen wir nicht! Wir werden uns gegen allfällige Pläne wehren. Über einen Pistenausbau hat immer noch das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort!

Faire Fluglärmverteilung

Die Mehrbelastungen durch den Staatsvertrag können nicht alleine von den Nord- und Ostregionen getragen werden. Diese Gemeinden und Städte tragen schon heute die Hauptlast des Fluglärms. Wir fordern daher zusammen mit den West- und Ostgemeinden die Realisierung der Variante Rotation. Es ist nicht hinnehmbar, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird. Nur so kann die Akzeptanz trotz der Mehrbelastung in den betroffenen Gemeinden und Städten erhalten werden.

Einbezug der direkt betroffenen Gemeinden

Bei der Diskussion, wie die zusätzlichen mindestens 20‘000 Flüge pro Jahr verteilt werden sollen, verlangen wir den Einbezug der betroffenen Gemeinden. Wir sind es, welche umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm haben und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind.

Das scheint weder aus Berner noch aus Zürcher Sicht erwünscht zu sein. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes soll jedenfalls die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung bei Flughafenfragen massiv eingeschränkt werden.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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