Der am 2. Juli 2012 paraphierte Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden von 20 bis 9 Uhr. Hingegen wird die Anzahl der zugelassenen Flugbewegungen nicht begrenzt. Der Staatsvertrag gilt spätestens ab dem 1. Januar 2020.
Die Behörden- und Bürgerorganisationen nehmen den Staatsvertrag zur Kenntnis. Es obliegt nun den eidgenössischen und den deutschen Räten, die Ratifizierung zu beschliessen.
Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da insbesondere während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL spricht von mindestens 20‘000 Flügen pro Jahr. Die Diskussion, wie diese Flüge verteilt werden sollen, muss erst noch geführt werden.
Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden (gemäss Betriebsvariante J SIL-Objektblatt). Das ist jedoch weder vertraglich festgelegt noch betrieblich nötig, um den Staatsvertrag einzuhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.
Der Bund hat für die innerschweizerische Verteilungsdiskussion verschiedene Kantone eingeladen. Ein Einbezug der betroffenen Gemeinden scheint aus Berner Sicht äusserst unerwünscht zu sein. Es geht nicht an, dass die Verteilungsdebatte über die Köpfe der Direktbetroffenen hinweg geführt wird. Die lärmbetroffenen Gemeinden sind einzubeziehen.
Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes will der Bund die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung und auch des Kantonsrates massiv einschränken. Es darf nicht sein, dass die politische Entscheidungskompetenz zum Flughafen Zürich in Bern zentralisiert und Volk und Parlament im Kanton Zürich entmündigt werden.
Mit der Umsetzung des Staatsvertrages werden, mit Ausnahme des Südens, die umliegenden Regionen noch mehr belastet. Umso wichtiger ist es, dass die lärmgeplagte Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm geschützt wird.
Der Flughafen verfolgt eine Wachstumsstrategie und will einzig aus diesem Grund Pisten verlängern. Das ist weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich.
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat im November 2007 den Zürcher Fluglärmindex angenommen. Mit diesem Monitoring-Instrument wird jährlich erhoben, wie viele Personen stark von Fluglärm belästigt werden. Es ist gesetzlich festgehalten, dass die Zürcher Regierung Lösungen erarbeiten muss, wenn der Richtwert von 47‘000 Personen überschritten wird.
Bereits im letzten ZFI-Bericht wurde eine deutliche Überschreitung des Richtwerts ausgewiesen. Es liegt auf der Hand, dass ein durch den Staatsvertrag bedingtes Flugregime den ZFI zusätzlich strapazieren wird. Die zusätzlich 20‘000 Anflüge müssen ja während der besonders sensiblen Morgen- und Nachtstunden verteilt werden.
Am ZFI und dem Richtwert von maximal 47‘000 stark von Fluglärm belästigten Personen muss festgehalten werden. Eine Erhöhung dieses Wertes kommt für uns nicht in Frage, vielmehr muss der Regierungsrat jetzt Lösungen zur Einhaltung aufzeigen.
Der Staatsvertrag darf nicht ohne Unterstützung der Zürcher Bevölkerung und seiner politischen Instanzen umgesetzt werden. Die Behörden- und Bürgerorganisationen werden gemeinsam alle politischen Mittel ergreifen, um sicherzustellen, dass
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Positionspapier zum Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland (als PDF)
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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