IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung des Bündnis für eine nachhaltige Flughafenentwicklung vom 17. September 2012

Positionspapier zum Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland

Der am 2. Juli 2012 paraphierte Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden von 20 bis 9 Uhr. Hingegen wird die Anzahl der zugelassenen Flugbewegungen nicht begrenzt. Der Staatsvertrag gilt spätestens ab dem 1. Januar 2020.

Die Behörden- und Bürgerorganisationen nehmen den Staatsvertrag zur Kenntnis. Es obliegt nun den eidgenössischen und den deutschen Räten, die Ratifizierung zu beschliessen.

Wie kann der Staatsvertrag im Interesse aller umgesetzt werden?

Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da insbesondere während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL spricht von mindestens 20‘000 Flügen pro Jahr. Die Diskussion, wie diese Flüge verteilt werden sollen, muss erst noch geführt werden.

Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden (gemäss Betriebsvariante J SIL-Objektblatt). Das ist jedoch weder vertraglich festgelegt noch betrieblich nötig, um den Staatsvertrag einzuhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.

Lärmbetroffene Gemeinden müssen einbezogen werden

Der Bund hat für die innerschweizerische Verteilungsdiskussion verschiedene Kantone eingeladen. Ein Einbezug der betroffenen Gemeinden scheint aus Berner Sicht äusserst unerwünscht zu sein. Es geht nicht an, dass die Verteilungsdebatte über die Köpfe der Direktbetroffenen hinweg geführt wird. Die lärmbetroffenen Gemeinden sind einzubeziehen.

Keine Kompetenzverlagerung

Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes will der Bund die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung und auch des Kantonsrates massiv einschränken. Es darf nicht sein, dass die politische Entscheidungskompetenz zum Flughafen Zürich in Bern zentralisiert und Volk und Parlament im Kanton Zürich entmündigt werden.

Schutz der Bevölkerung geht vor

Mit der Umsetzung des Staatsvertrages werden, mit Ausnahme des Südens, die umliegenden Regionen noch mehr belastet. Umso wichtiger ist es, dass die lärmgeplagte Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm geschützt wird.

Keine Pisten verlängern

Der Flughafen verfolgt eine Wachstumsstrategie und will einzig aus diesem Grund Pisten verlängern. Das ist weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich.

Lärmbelästigung tief halten

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat im November 2007 den Zürcher Fluglärmindex angenommen. Mit diesem Monitoring-Instrument wird jährlich erhoben, wie viele Personen stark von Fluglärm belästigt werden. Es ist gesetzlich festgehalten, dass die Zürcher Regierung Lösungen erarbeiten muss, wenn der Richtwert von 47‘000 Personen überschritten wird.

Bereits im letzten ZFI-Bericht wurde eine deutliche Überschreitung des Richtwerts ausgewiesen. Es liegt auf der Hand, dass ein durch den Staatsvertrag bedingtes Flugregime den ZFI zusätzlich strapazieren wird. Die zusätzlich 20‘000 Anflüge müssen ja während der besonders sensiblen Morgen- und Nachtstunden verteilt werden.

Am ZFI und dem Richtwert von maximal 47‘000 stark von Fluglärm belästigten Personen muss festgehalten werden. Eine Erhöhung dieses Wertes kommt für uns nicht in Frage, vielmehr muss der Regierungsrat jetzt Lösungen zur Einhaltung aufzeigen.

Der Staatsvertrag darf nicht ohne Unterstützung der Zürcher Bevölkerung und seiner politischen Instanzen umgesetzt werden. Die Behörden- und Bürgerorganisationen werden gemeinsam alle politischen Mittel ergreifen, um sicherzustellen, dass

  • Pisten nicht verlängert werden
  • alle Himmelsrichtungen Teil der Lösung sind und Lasten übernehmen
  • wirksame Lösungen gefunden werden, die garantieren, dass der ZFI Richtwert eingehalten wird

Positionspapier zum Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland (als PDF)

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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