Bülach, 24.03.2014: Der Kantonsrat hat in seiner heutigen Richtplandebatte zum Flughafen Planungssicherheit geschaffen. Mit der Abgrenzungslinie liegt nun ein raumplanerisches Instrument vor, das sowohl den Gemeinden wie auch dem Flughafen klare Entwicklungsgrenzen setzt. Die IG-Nord begrüsst es, dass der Kantonsrat die raumplanerische Entwicklung der Flughafenregion ohne das Korsett von Pistenverlängerungen vorsieht.
Der Kantonsrat hat entschieden, dass Pistenverlängerungen nicht in den Richtplan aufgenommen werden. Die IG-Nord begrüsst dies, da Pistenverlängerungen betrieblich keinen Mehrwert schaffen, die Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung aber unverhältnismässig hemmen würden.
Der Flughafen hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er sich auf dem bestehenden Pistensystem qualitativ entwickeln kann. Die Flugbewegungen sind seit Jahren rückläufig. Weil die Flugzeuge aber grösser und besser ausgelastet sind, konnte der Flughafen bei den Passagierzahlen zulegen. „Mit dem bestehenden Pistensystem hat der Flughafen eine Infrastruktur, auf der er über Jahrzehnte hinaus qualitativ wachsen kann“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der Kantonsratsentscheid hat Signalwirkung nach Bern. „Der Zürcher Kantonsrat hat heute ein deutliches Zeichen gesetzt. Die IG-Nord ruft das BAZL dazu auf, den Willen des Zürcher Gesetzgebers ernst zu nehmen und auf Pistenverlängerungen im Rahmen des Sachplan Infrastruktur Luftfahrt zu verzichten“, so Lienhart.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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