Stellungnahme der IG-Nord zum Urteil des Bundesgerichts über die Beschwerden betreffend das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich
Bülach, 07.01.2010: Das Bundesgericht folgt dem Bundesverwaltungsgericht und betont, dass Süd- und Ostanflüge für eine gerechte Verteilung des Fluglärms unausweichlich sind. Es zementiert zudem die erst vor Kurzem eingeführte längere Nachtflugsperre.
Das Bundesgerichtsurteil vom 22. Dezember 2010 stärkt der IG-Nord und den durch sie vertretenen Gemeinden den Rücken, indem es die oft kritisierten Ost- und Südanflüge letztinstanzlich für rechtens erklärt. „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesgericht diese Tatsache anerkennt und sich gegen eine reine Nordkanalisierung ausspricht“, kommentiert Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord, das Urteil.
Die Nord-Gemeinden sind vielmehr als der Süden grossflächig von Lärmgrenzwertüberschreitungen und Planungseinschränkungen betroffen. Positiv bewerten die Nord-Gemeinden das vom Bundesgericht verordnete Schallschutzkonzept und die Revision der Lärmschutzverordnung. Von diesen Lärmschutzmassnahmen würden alle Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion profitieren.
Das Bundesgericht bekräftigt zudem die um eine Stunde verlängerte Nachtruhe, die in jüngster Zeit häufig verletzt wurde. Nach diesem Urteil ist der Flughafen nun angehalten, die Nachtflugsperre zu befolgen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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