Bülach, 13.04.2011– Die IG-Nord nimmt die Ergebnisse der Monitoring-Gruppe zur neuen Nachtflugsperre zur Kenntnis. Die Gruppe attestiert dem Flughafen, die im Sommer 2010 eingeführte Verlängerung der Nachtruhe eingehalten zu haben. Die IG-Nord nimmt den Flugbetrieb differenzierter wahr.
Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine um eine Stunde verlängerte Nachtflugsperre. Neu dürfen Flugzeuge zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Starten und Landen. Bis spätestens 23.30 Uhr kann der Flughafen Verspätungen abbauen.
In Notfällen darf der Flughafen Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilen. Dies ist beispielsweise bei Ambulanzflügen oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen der Fall.
Unter Federführung des BAZL hat eine Monitoring-Gruppe die Einhaltung der neuen Nachtflugregelung während dem Winterflugplan (31. Oktober bis 26. März) untersucht. In dieser Zeit ist es insgesamt zu 134 Flügen nach 23.30 Uhr gekommen. Davon sind 113 alleine im Dezember angefallen.
Die IG-Nord begrüsst es, dass die Nachtflugsperre grundsätzlich eingehalten wird. 113 Übertretungen in einem Monat sind aber zu viel, auch wenn die Witterungsverhältnisse im Dezember äusserst schwierig waren.
„Es ist klar, dass ausserordentlich schlechtes Wetter zu Verspätungen führt. Dagegen wehren wir uns auch nicht. Der Flughafen sollte aber das Witterungsrisiko noch besser kalkulieren und seinen Flugplan entsprechend anpassen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die Bevölkerung im Norden ist besonders von den Nachtflügen betroffen, da Starts und Landungen nach 23.30 Uhr meistens über den Norden geführt werden.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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