Bülach, 02.05.2011: der Kantonsrat hat den Gegenvorschlag zur Behördeninitiative "Keine Neu- und Ausbauten von Pisten" behandelt. Der Weg an die Urne ist nun für beide Vorlagen frei. Voraussichtlicher Abstimmungstermin ist der 27. November 2011. Aufgrund des Referendums mit Gegenvorschlag wurde den Stimmbürgern zwei Jahre lang die Abstimmung und eine pragmatische und gerechte Lösung in der Flughafenpolitik verwehrt.
Die IG-Nord begrüsst es, dass das Stimmvolk im Herbst zu den zwei Flughafenvorlagen zur Urne gebeten wird. Beide Vorlagen fordern im Kern dasselbe - ein gesetzlich verankertes Verbot von Pistenausbauten. Der Gegenvorschlag geht darüber hinaus. Er fordert zusätzlich ein Verbot von Südanflügen, stärkt die Vetokompetenz der Staatsvertreter im Verwaltungsrat und er gibt der Rolle des Kantonsrates in der Flughafenpolitik mehr Gewicht.
Die IG-Nord wird sich mit Nachdruck für das Anliegen Pistenausbau-Stopp einsetzen, weil diese Lösung den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Sie schützen die Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung und die Einwohner vor einer rasant ansteigenden Lärmbelastung. Das bestehende Pistensystem lässt rund 350‘000 Flugbewegungen jährlich zu. Der Flughafen hat damit ein grosses Wachstumspotenzial, das auch den Ansprüchen der Wirtschaft genügt. Heute werden in Zürich-Kloten gut 260‘000 Flüge pro Jahr abgewickelt.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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