Die beiden vom BAZL favorisierten Varianten „E optimiert“ und „J optimiert“ weisen beide erhebliche Mängel auf. Erstere setzt sich über die deutschen Sperrzeiten hinweg und ignoriert damit die Befindlichkeit unserer nördlichen Nachbarn. Den anstehenden Verhandlungen mit Deutschland wird diese Taktik nicht zum Erfolg verhelfen. Sie führen zudem beide zu einer erheblichen Mehrbelastung der IG-Nord-Gemeinden.
Die auf Pistenverlängerungen basierende Variante „J optimiert“ ignoriert sowohl den Willen der Zürcher Gemeinden als auch der Mehrheit des Kantonsrats, die allesamt keine längeren Pisten wollen. Erst im Februar 2009 hat der Kantonsrat einer entsprechenden Behördeninitiative grossmehrheitlich zugestimmt, zu der das Zürcher Stimmvolk noch befragt werden wird. Das BAZL unterwandert mit seinem Beschluss die Entscheidung des Zürcher Souveräns. An unseren Forderungen und an der Behördeninitiative „Keine Neu- und Ausbauten von Pisten“ halten wir dessen ungeachtet fest. Gemeinsam mit den weiteren Behördenorganisationen werden wir uns für einen Sieg an der Urne stark machen.
Für die IG-Nord-Gemeinden liegt in der Variante „E DVO“ eine vertretbare Lösung. Dies aber nur, wenn sie ohne gekröpften Nordanflug ausgestaltet wird. Die Einführung eines gekröpften Nordanflugs würde den heute schon am stärksten vom Fluglärm betroffenen Gemeinden im Aargau und im Zürcher Unterland weiteres Ungemach bringen. Die Sicherheit und Stabilität des Flughafens würde aber in keiner Weise erhöht.
Das BAZL hat die Lärmauswirkungen der einzelnen Varianten ausgewiesen. Gerade für die IG-Nord-Gemeinden hat der Flugbetrieb erhebliche negative Auswirkungen auf die Raumplanung. Insbesondere die verhältnismässig wenigen Flugbewegungen in den Nachtstunden schränken die Raumplanung besonders stark ein und führen letztlich zu Bau-Stopps in den Gemeinden. „Variantenübergreifend fordern wir, dass die Nachtflüge nicht vom Lärm-Monitoring erfasst werden und deshalb auch die bauliche Entwicklung der Region beeinträchtigen. Nur so haben unsere Gemeinden langfristig eine Zukunft“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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