Bülach, 17.08.2010 – Der Bund wird den Entwurf des SIL-Objektblatts nächsten Montag publizieren und zur öffentlichen Anhörung auflegen. Die IG-Nord wird ihre Forderungen auch in diesem Rahmen mit Nachdruck vertreten und weiterhin für eine gerechte Luftfahrtpolitik kämpfen.
Nach endlosen Debatten wird nächste Woche der Entwurf des SIL-Objektblatts vorliegen und damit die Fluglärmdebatte in eine entscheidende Phase eintreten. Es ist davon auszugehen, dass trotz langjähriger und vehementer Proteste der Gemeinden sowie der Wohnbevölkerung die einseitige Berücksichtigung der Flughafeninteressen eine unrühmliche Fortsetzung finden wird.
Im Rahmen der Anhörung steht es den betroffenen Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern offen, zum SIL-Objektblatt bis zum 29. Oktober 2010 Stellung zu nehmen. Die IG-Nord wird das Objektblatt im Detail prüfen und für die Gemeinden zusammen mit dem Schutzverband eine Stellungnahme erarbeiten. „Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger motivieren, ihre Rechte wahrzunehmen, an der Anhörung teilzunehmen und dadurch ein deutliches Signal für eine gerechte Luftfahrtpolitik zu setzen", sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord wird eine Vorlage erarbeiten, die als Grundlage für die Stellungnahme von Privatpersonen verwendet werden kann. Die Vorlage wird in Kürze auf www.ignord.ch angeboten.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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