Bülach, 01.10.2012: Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Die IG-Nord will seine Umsetzung aktiv mitgestalten. Sie wehrt sich gegen Ausbaupläne und Lärmkanalisierungen, die unter dem vermeintlichen Deckmantel des Staatsvertrages ins Feld geführt werden.
Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen.
Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden. Das ist weder betrieblich noch volkswirtschaftlich nötig und für die Erfüllung des Staatsvertrages nicht notwendig. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.
Die direktbetroffenen Gemeinden werden in der politischen Verteilungsdiskussion kaum noch angehört. „Die Verteilungsdebatte darf nicht über unsere Köpfe hinweg geführt werden. Wir wollen eine Umsetzung, die den Anliegen aller Regionen und den Entwicklungsperspektiven der Gemeinden Rechnung trägt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Kernforderungen der IG-Nord zur Umsetzung des Staatsvertrages
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Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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