IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Änderung Flughafengesetz: Pistenverlängerung durch die Hintertür

Bülach, 03.10.2014: Das Komitee Pro Flughafen hat den Medien heute seine Pläne für die Revision des Flughafengesetzes vorgestellt. Negative Kantonsratsentscheide zu Pistenausbauten sollen künftig vom Volk aufgehoben werden können. Das sieht auf den ersten Blick nach einem Plus an Demokratie aus. Bei genauerem Hinsehen wird allerdings klar, dass man Pistenausbauten auf diese Weise künftig auch gegen den Willen des Kantonsrats und ohne Rücksicht auf die Betroffenen durchzwängen will. Und zwar in einem komplizierten und teuren Abstimmungsverfahren.
 
In den letzten Jahren wehrte sich der Zürcher Kantonsrat wiederholt erfolgreich gegen eine einseitig auf Wachstum ausgerichtete Betrachtungsweise der Flughafen-Problematik. Stattdessen fokussierte er auf die Solidarität zwischen den einzelnen Kantonsteilen und auf die Entwicklungschancen des gesamten Kantons. Diese Weitsicht wurde zuletzt mit dem Entscheid unter Beweis gestellt, Pistenverlängerungen nicht in den Richtplan aufzunehmen und den betroffenen Gemeinden damit Planungssicherheit zu verschaffen.

Der Kantonsrat wird vom Volk gewählt – und ist damit unsere Volksvertretung. Was die Initianten wollen ist klar. Die mehrmalige Ablehnung eines Pistenausbaues durch den Kantonsrat soll gestoppt werden. Der Kantonsrat ist als regulierendes Element natürlich all jenen ein Dorn im Auge, die das Wachstum des Flughafens um jeden Preis vorantreiben wollen. Sie versuchen nun die Debatten über teure Abstimmungskampagnen zu führen und spielen die Entscheide den grossen Bevölkerungskreisen zu, die vom Fluglärm kaum betroffen sind. „Die direkte Betroffenheit ist ein wichtiger Treiber bei flughafenpolitischen Abstimmungen. Die Erfahrung zeigt, dass vom Flughafen weit entfernte Bezirke verständlicherweise unkritischer mit dessen Wachstumsplänen umgehen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Der Flughafen hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er sich auf dem bestehenden Pistensystem qualitativ, langfristig entwickeln kann. Mehr noch: die Betreiberin beschränkt die vorhandenen Kapazitäten mit der zurzeit laufenden Testphase zur Nordkanalisierung sogar freiwillig. „Wir werden uns mit allen politischen Möglichkeiten gegen die betrieblich unnötigen Ausbaupläne zur Wehr setzen“, so Lienhart. Die IG-Nord wird die weiteren Entwicklungen kritisch verfolgen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass stattdessen die bestehenden Kapazitäten optimal genutzt werden.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung