Eglisau, 04.08.2017: Die IG-Nord hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Überschreitung der zugelassenen Lärmwerte ein Problem darstellt, das gelöst werden muss. In seinem Bericht «Nachweis der Lärmbelastung» beschreibt der Flughafen Zürich lediglich das längst bekannte Problem. Die IG-Nord begrüsst es, dass das BAZL den Bericht kritisiert und endlich Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte fordert.
In den beiden Nachtstunden von 22 bis 23 und von 23 bis 24 Uhr wird der zugelassene Lärm massiv überschritten. Das liegt unter anderem an zahlreichen verspäteten Starts in Richtung Norden. Da es sich dabei um schwere Langstreckenflieger handelt, ist die Situation für die Bevölkerung im Norden besonders belastend. Dies hält die Flughafen Zürich AG in ihrem Bericht an den Bund fest.
«Mit dem Lärmbericht verkriecht sich der Flughafen einmal mehr hinter einem statistischen Papiertiger. Gefragt sind Massnahmen, welche die untragbare und seit Jahren bekannte Situation endlich lösen», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord begrüsst es, dass das BAZL den Bericht aufgrund fehlender Massnahmen kritisiert. «Wir fordern endlich griffige Lösungen, welche die Verspätungsproblematik und die Lärmsituation entspannen. Wenn dies mit dem heutigen Betrieb nicht gelingt, muss auch die Slotvergabe in den Abendstunden korrigiert werden. Da ist längst nicht jeder Flug wirtschaftlich zwingend», so Lienhart.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch