Bülach, 18.09.2015: Die IG-Nord nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Bundesrat ohne Berücksichtigung der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden die Tore für Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich öffnet. Mit der Anpassung des Richtplans im Alleingang missachtet der Bundesrat frühere Entscheide des Zürcher Kantonsrats und brüskiert die hauptbetroffene Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich.
Die heute vom Bundesrat durchgesetzte Anpassung des Richtplans ermöglicht eine Verlängerung der Pisten 28 und 32, entgegen dem ausdrücklichen demokratischen Entscheid des Zürcher Kantonsrats. Zusätzlich hat der Bundesrat die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt auf eigene Faust verschoben.
Anstatt gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und Bevölkerungsteilen eine tragfähige Lösung zu suchen, missachtet der Bundesrat deren Anliegen und stellt sie vor vollendete Tatsachen. „Ein Entscheid über unsere Köpfe hinweg wird nicht zu einer Entspannung im Fluglärmstreit führen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die IG-Nord wehrt sich dezidiert gegen eine unverhältnismässige Belastung per Diktat des Bundesrats.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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