IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 2.2.10

Flughafenpolitik stagniert in Bern

Bülach, 02.02.2010 – Das BAZL hat den Schlussbericht zum SIL-Prozess veröffentlicht und dennoch nichts Neues kommuniziert. Das Bundesamt hält an den drei Betriebsvarianten „E DVO“, „E optimiert“ und „J optimiert“ fest. Das BAZL setzt sich damit über die Interessen der Gemeinden hinweg.

Die beiden vom BAZL favorisierten Varianten „E optimiert“ und „J optimiert“ weisen beide erhebliche Mängel auf. Erstere setzt sich über die deutschen Sperrzeiten hinweg und ignoriert damit die Befindlichkeit unserer nördlichen Nachbarn. Den anstehenden Verhandlungen mit Deutschland wird diese Taktik nicht zum Erfolg verhelfen. Sie führen zudem beide zu einer erheblichen Mehrbelastung der IG-Nord-Gemeinden.

Die auf Pistenverlängerungen basierende Variante „J optimiert“ ignoriert sowohl den Willen der Zürcher Gemeinden als auch der Mehrheit des Kantonsrats, die allesamt keine längeren Pisten wollen. Erst im Februar 2009 hat der Kantonsrat einer entsprechenden Behördeninitiative grossmehrheitlich zugestimmt, zu der das Zürcher Stimmvolk noch befragt werden wird. Das BAZL unterwandert mit seinem Beschluss die Entscheidung des Zürcher Souveräns. An unseren Forderungen und an der Behördeninitiative „Keine Neu- und Ausbauten von Pisten“ halten wir dessen ungeachtet fest. Gemeinsam mit den weiteren Behördenorganisationen werden wir uns für einen Sieg an der Urne stark machen.

Für die IG-Nord-Gemeinden liegt in der Variante „E DVO“ eine vertretbare Lösung. Dies aber nur, wenn sie ohne gekröpften Nordanflug ausgestaltet wird. Die Einführung eines gekröpften Nordanflugs würde den heute schon am stärksten vom Fluglärm betroffenen Gemeinden im Aargau und im Zürcher Unterland weiteres Ungemach bringen. Die Sicherheit und Stabilität des Flughafens würde aber in keiner Weise erhöht.

Das BAZL hat die Lärmauswirkungen der einzelnen Varianten ausgewiesen. Gerade für die IG-Nord-Gemeinden hat der Flugbetrieb erhebliche negative Auswirkungen auf die Raumplanung. Insbesondere die verhältnismässig wenigen Flugbewegungen in den Nachtstunden schränken die Raumplanung besonders stark ein und führen letztlich zu Bau-Stopps in den Gemeinden. „Variantenübergreifend fordern wir, dass die Nachtflüge nicht vom Lärm-Monitoring erfasst werden und deshalb auch die bauliche Entwicklung der Region beeinträchtigen. Nur so haben unsere Gemeinden langfristig eine Zukunft“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

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