IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Bülach, 08.10.2019: Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.

Die IG-Nord hat bereits 2018 gegen das Betriebsreglement 2017 sowie die Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen Einsprache erhoben. An diesen hängigen Verfahren hält die IG-Nord fest und sie erhebt darüber hinaus Einsprache gegen das neu aufgelegte Gesuch. “Wir wehren uns dagegen, dass die Lärmbelastung im Norden des Flughafens insbesondere in den sensiblen Randstunden zementiert und teilweise ausgebaut werden soll”, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

In den bereits eingereichten Einsprachen zum Betriebsreglement 2017 und zur Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht hat die IG-Nord von einer Verschärfung der Fluglärmproblematik am Abend und in der Nacht gewarnt. Darin sieht sich die IG-Nord durch das neuaufgelegte Gesuch leider bestätigt. Denn zwischenzeitlich wurden die zulässigen Grenzwerte bereits wieder korrigiert und der Flughafen hat Berechnungen für die Planungswerte in den Nachtstunden nachgereicht. Die Konsequenz - Spätabends sind noch mehr Personen teilweise erheblich durch Fluglärm belästigt. “Es kann nicht sein, dass der Flughafen mit einer Salamitaktik in der Nacht noch mehr Leute mit noch mehr Lärm beschallt. Wir erwarten stattdessen Lösungen, um das Verspätungsproblem und den Lärm in der Nacht in den Griff zu bekommen”, so Lienhart.

Die IG-Nord verlangt,

  • dass das zusammengelegte Gesuch sistiert wird, bis die hängigen Verfahren rechtsgültig geklärt sind;
  • dass die Lärmgrenzwerte in der Nacht zurückgewiesen und unter Berücksichtigung der Interessen der Gemeinden und der Bevölkerung neu festgelegt werden;
  • dass die betroffenen Gemeinden in diesen Prozess eingebunden werden und gemeinsam mit dem Flughafen an Lösungen mitwirken können, die keine Überschreitung von Alarm- und Grenzwerten zur Folge haben;
  • dass der Flughafen ernsthafte Massnahmen erarbeitet, um die Verspätungssituation und die Fluglärmbelastung in den Nachstunden in den Griff zu bekommen.

Medienmitteilung als PDF

 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

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