IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 7. März 2013

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht

Bülach, 07.03.2013: Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen. Die IG-Nord erwartet von den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie sich für eine faire Verteilungslösung unter Berücksichtigung aller Regionen, einen Flugbetrieb auf dem bestehenden Pistensystem und den weiteren Einbezug der direktbetroffenen Gemeinden einsetzen.

Im Einklang mit den AGL-Gemeinden und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich stellt die IG-Nord folgende Forderungen an die Umsetzung des Staatsvertrages:

1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil

  • damit die Akzeptanz in den tatsächlich betroffenen Gemeinden und Städten verbessert und eine minimale Wohnqualität trotz der unvermeidlichen Mehrbelastungen in allen Teilen der Flughafenregion erhalten werden kann;
  • dies den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates zur Flughafenpolitik vom 23. August 2000 und dem breit abgestützten Schlussbericht des Runden Tisches Flughafen Zürich vom 29. Januar 2002 entspricht;
  • es nicht hinnehmbar ist, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird.

2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil

  • die reale Entwicklung der Flugbewegungszahlen (nicht zu verwechseln mit der Anzahl Personentransporte) keinen Ausbaubedarf erkennen lässt;
  • die notwendige Kapazitätserhöhung in den Bewegungsspitzen des Flughafens mittels betrieblicher Massnahmen und Optimierungen („Straight-out-16“, Schnellabrollwege, etc.) erreicht werden kann;
  • der zur Diskussion stehende Staatsvertrag keinen Pistenausbau verlangt.

3. Die hauptbetroffenen Gemeinden sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil

  • nur sie umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm erleiden und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind;
  • der hauptbetroffenen Bevölkerung gebührend Gehör zugestanden werden muss und nicht nur den entfernter liegenden Regionen und Kantonen.

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht (als PDF)

 
2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

2019
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

2019
IG-Nord wehrt sich gegen zusätzlichen Lärm am Abend

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen. 

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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