Eglisau, 23.08.2017: Der Bundesrat hat heute die zweite SIL-Etappe für den Flughafen Zürich ohne wesentliche Korrekturen genehmigt. Damit macht er erneut klar, dass die Interessen der Regionen im Norden des Flughafens unberücksichtigt bleiben. Entgegen wiederholter Kritik der IG-Nord und der Bevölkerung im Norden wird an den sowohl sicherheitstechnisch als auch betrieblich unnötigen Pistenverlängerungen festgehalten. Gleichzeitig bleiben die zum Verspätungsabbau geeigneten Südstarts geradeaus auf Ausnahmefälle beschränkt.
Die IG-Nord lehnt die im SIL-Objektblatt vorgesehenen Pistenverlängerungen dezidiert ab. Diese sind weder aus Gründen der Sicherheit noch der Kapazität nötig. Das heutige Pistensystem wird aufgrund des Trends hin zu grösseren und voll ausgelasteten Maschinen auch langfristig genügen, um die Nachfrage zu decken – wenn es optimal genutzt wird. Im luftfahrtpolitischen Bericht vom Februar 2016 hat der Bundesrat selber richtigerweise festgehalten, dass kein betrieblicher Bedarf für Pistenverlängerungen bestehe. «Wir wehren uns dagegen, dass mit Scheinargumenten auf eine Kapazitätsausweitung hingearbeitet wird, welche die Bevölkerung im Norden noch stärker belasten wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die dem SIL 2 zugrundeliegenden Parameter und Betriebskonzepte führen insgesamt zu einer massiven Vergrösserung der Gebiete mit Lärmbelastung und engen die Entwicklung der betroffenen Gemeinden unnötig ein.
Die Einführung von Südstarts geradeaus bei Bise oder bei Nebel wird grundsätzlich begrüsst. Die IG-Nord fordert aber weiterhin, dass diese auch tagsüber in den Spitzenzeiten eingesetzt werden können. Von einem Verspätungsabbau während des Tages profitieren alle Regionen um den Flughafen gleichermassen, weil dadurch die Belastung in den besonders lärmsensitiven Nachtstunden reduziert würde. «Dass ein probates Mittel zum Verspätungsabbau von vorneherein ausgeschlossen wird, zeigt die Unausgewogenheit des SIL-Objektblatts exemplarisch auf», kritisiert Lienhart.
Als hauptbetroffene Region um den Flughafen fordert die IG-Nord, dass alle Regionen die Lasten des Flugbetriebs gemeinsam mittragen. Sie wird bei der Erarbeitung eines neuen Betriebsreglements des Flughafens Zürich ihre Positionen für eine faire und ausgewogene Flughafenpolitik weiterhin mit aller Konsequenz vertreten.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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