Bülach, 28.11.2014: Der ZFI bleibt auf hohem Niveau. Wie der Regierungsrat heute präsentierte, wurden 2013 gut 57‘000 Personen starkem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl liegt deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert von 47‘000 Personen. Positiv zu vermerken ist der Trend. Erstmals seit 2009 ist die Zahl der von Fluglärm belästigten Personen zurückgegangen, allerdings waren auch die Flugbewegungen im Berichtsjahr rückläufig.
Die IG-Nord begrüsst es, dass seit der Einführung des ZFI erstmals weniger Personen starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Diese Positivmeldung ist aber mit Vorsicht zu geniessen und muss aus verschiedenen Gründen relativiert werden.
Erstens täuscht der Rückgang nicht darüber hinweg, dass der Richtwert von 47‘000 Personen immer noch um gut 20 Prozent überschritten ist. Dies zeigt, dass der Flughafen und die Regierung schnell Massnahmen ergreifen und umsetzen müssen, die Wirkung zeigen. Lärmoptimierte Sanierungsprogramme und lärmeffizientere Flugzeugflotten bergen erhebliches Reduktionspotenzial.
Zweitens hat der Monitoringwert ausschliesslich in der Nacht abgenommen und dies auf Kosten der Einwohnerinnen und Einwohner im Norden. Der Flughafen ist dazu übergegangen, in den lärmsensiblen Randstunden während der deutschen Sperrzeiten vermehrt ab der Piste 32 nach Norden zu starten. Die IG-Nord wehrt sich gegen diese Kanalisierung. „Die Gemeinden im Norden des Flughafens tragen schon heute mehr als die Hälfte aller Flugbewegungen. Das reicht“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der Flughafen will die Nordkanalisierung mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 weiter forcieren. „Unsere Mitgliedgemeinden haben gegen das Betriebsreglement Einsprache erhoben, weil der Bevölkerung im Norden des Flughafens nicht noch mehr Lärm zugemutet werden darf“, betont Hanspeter Lienhart.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019
Derzeit liegen verschiedene, zusammengelegte Verfahren zum Betrieb des Flughafens als Gesuch neu auf. Was nach einem formalen Akt klingt, hat es faustdick in sich. Mit dem Gesuch will der Flughafen den Betrieb noch stärker in den Abend verlagern und Lärm in den sensiblen Nachstunden legitimieren. Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen das Gesuch und erwartet vom Flughafen endlich griffige Massnahmen, um die die Lärmproblematik in den Nachstunden zu entschärfen.
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